Nebenbei III (drei): Der Gerechtigkeit einen Korb geben
"Dass Fachbücher und Fachzeitschriften teuer sind, weiß jeder, der sie schon einmal in der Hand hatte, und der elektronische Versand von Texten aus diesen Druckwerken vor allem durch Bibliotheken war für Studenten, aber auch wissenschaftliche Einrichtungen eine Möglichkeit, exzessive Literaturkosten zu vermeiden.
Der Bundestag hat dieser simplen aber effektiven Form von Wissenschaftsförderung nun das Standbein weggetreten, indem den Verlagen erlaubt wird, Bibliotheken den elektronischen Versand zu untersagen, wenn sie selbst ein System der elektronischen Verbreitung ihrer Fachliteratur unterhalten. Der Bibliotheksversand ist ohnehin nur auf Einzelbestellung und als graphische Datei erlaubt, und nur dann, wenn sichergestellt ist, dass "der Zugang zu den Beiträgen oder kleinen Teilen eines Werkes den Mitgliedern der Öffentlichkeit nicht von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mittels einer vertraglichen Vereinbarung ermöglicht wird."
Laut Grietje Bettin, der medienpolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag, ist selbst die elektronische Wiedergabe von Literatur an Lesegeräten (sprich Computern) in der Bibliothek auf genau die Anzahl von Exemplaren beschränkt, in der das betreffende Werk in Papierform vorhanden ist, davon sollen lediglich "Engpässe" ausgenommen sein, bei deren Eintreten ein Buchexemplar an bis zu vier Leseplätzen abgebildet werden darf."
Was für eine Verwirrung zu diesem Thema auch in den Köpfen von Leuten herrscht, die es eigentlich besser wissen sollten, dokumentiert das Gerede in der sogenannten Frankfurter Mahnung, mit der nicht nur der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, sondern auch Imre Török (VS-Vorsitzender und Johanno Strasser (Präsident des P.E.N-Zentrums) jedem "politischen Zwang" zum Open Access eine Absage erteilten.
Aber wissenschaftliche Literatur, aus öffentlich geförderter Forschung entstanden, ist nun einmal etwas anderes als Belletristik, und eine Stärkung des Urheberrechts wäre nun einmal etwas anderes als die Durchsetzung des Verwerterrechts mit der Dachlatte. Immerhin, auch ohne Berücksichtigung dieser Unterschiede kann man ja breitspurige "Frankfurter Mahnungen" erfassen es wird schon irgendwie in die Medien kommen."
via Instant Nirvana
Apropos "einfacher Zugang mit neuen Medien": Erst jüngstens per Pedes durch die halbe Stadt gefahren, um einen Bibliothektsausweis der Bundeswehruni zu erhalten, um dann Zugriff auf eine elektronische Zeitschrift zu erlangen, für die die Staatsbibliothek keine Lizenz besitzt.
Der Bundestag hat dieser simplen aber effektiven Form von Wissenschaftsförderung nun das Standbein weggetreten, indem den Verlagen erlaubt wird, Bibliotheken den elektronischen Versand zu untersagen, wenn sie selbst ein System der elektronischen Verbreitung ihrer Fachliteratur unterhalten. Der Bibliotheksversand ist ohnehin nur auf Einzelbestellung und als graphische Datei erlaubt, und nur dann, wenn sichergestellt ist, dass "der Zugang zu den Beiträgen oder kleinen Teilen eines Werkes den Mitgliedern der Öffentlichkeit nicht von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mittels einer vertraglichen Vereinbarung ermöglicht wird."
Laut Grietje Bettin, der medienpolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag, ist selbst die elektronische Wiedergabe von Literatur an Lesegeräten (sprich Computern) in der Bibliothek auf genau die Anzahl von Exemplaren beschränkt, in der das betreffende Werk in Papierform vorhanden ist, davon sollen lediglich "Engpässe" ausgenommen sein, bei deren Eintreten ein Buchexemplar an bis zu vier Leseplätzen abgebildet werden darf."
Was für eine Verwirrung zu diesem Thema auch in den Köpfen von Leuten herrscht, die es eigentlich besser wissen sollten, dokumentiert das Gerede in der sogenannten Frankfurter Mahnung, mit der nicht nur der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, sondern auch Imre Török (VS-Vorsitzender und Johanno Strasser (Präsident des P.E.N-Zentrums) jedem "politischen Zwang" zum Open Access eine Absage erteilten.
Aber wissenschaftliche Literatur, aus öffentlich geförderter Forschung entstanden, ist nun einmal etwas anderes als Belletristik, und eine Stärkung des Urheberrechts wäre nun einmal etwas anderes als die Durchsetzung des Verwerterrechts mit der Dachlatte. Immerhin, auch ohne Berücksichtigung dieser Unterschiede kann man ja breitspurige "Frankfurter Mahnungen" erfassen es wird schon irgendwie in die Medien kommen."
via Instant Nirvana
Apropos "einfacher Zugang mit neuen Medien": Erst jüngstens per Pedes durch die halbe Stadt gefahren, um einen Bibliothektsausweis der Bundeswehruni zu erhalten, um dann Zugriff auf eine elektronische Zeitschrift zu erlangen, für die die Staatsbibliothek keine Lizenz besitzt.
annekewolf - 18. Jul, 13:22
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