Jetzt aber schnell: Am 31.12. ist Online-Rechts-Schluss: Das Recht zur eigenen Online-Publikation sichern.
ACHTUNG: Zur Information unbedingt auch den Beitrag von Klaus Graf nachlesen
Katja Mruck vom FQS - Forum Qualitative Sozialforschung weist uns per kv-Liste auf eine SSSOR-Initiative hin:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir entwickeln derzeit in einem DFG-gefoerderten Projekt gemeinsam mit GESIS das Social Science Open Access Repository (SSOAR). Ueber SSOAR sollen kostenpflichtig erschienene Texte frei im Internet zugaenglich gemacht werden. SSOAR widmet sich zunaechst vor allem Veroeffentlichungen zu qualitativen Methoden, wird aber als Volltextserver fuer die gesamten Sozialwissenschaften verfuegbar sein. (Weitere Informationen: http://www.ssoar.info/)
Ich schreibe Ihnen, weil zum 1. Januar 2008 eine Veraenderung des
deutschen Urheberrechtsgesetzes in Kraft tritt, die die digitalen
Veroeffentlichungsrechte Ihrer Publikationen bei deutschen Verlagen
betrifft.
Nach der bisherigen Rechtslage sind Sie im Besitz der Digitalisierungsrechte aller Ihrer vor 1995 erschienenen Werke, auch
wenn Sie damals einem Verlag saemtliche Nutzungsrechte uebertragen hatten. Mit der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes gehen in diesen Faellen (der Regelfall!) auch die Nutzungsrechte fuer
Online-Publikationen auf den Verlag ueber.
Es gibt eine Widerspruchsfrist bis Ende 2008, die Sie aber fuer jede
einzelne Publikation wahren muessten. Sie koennen den automatischen Rechteuebergang viel einfacher verhindern, indem Sie Dritten Nutzungsrechte an Ihren Arbeiten einraeumen, BEVOR das neue Urheberrecht in Kraft tritt, d.h. BIS SPAETESTENS zum 31.12.2007. Wir bitten Sie deshalb, die einfachen Nutzungsrechte auf eine Einrichtung oder mehrere Einrichtungen Ihrer Wahl zu uebertragen:
z.B. SSOAR und/oder Ihren Hochschulserver (Liste:
http://miles.cms.hu-berlin.de/dini/wisspub/repositories/german/index.php)
oder einen anderen Volltextserver wie PsyDok
(http://psydok.sulb.uni-saarland.de/doku/hilfe_urhg2008.php)
oder pedocs (http://www.fachportal-paedagogik.de/publizieren_mit_pedocs.html).
Wenn Sie dies nicht tun, verlieren Sie und verliert Ihre Institution das Recht, diese Publikation online anzubieten. Deshalb plaedieren
Wissenschaftsorganisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft nachdruecklich fuer die Rechteuebertragung.
Eine Rechteuebertragung ist ganz einfach mit einer formlosen Mitteilung (fuer SSOAR an redaktion@ssoar.info) mit folgender Aussage moeglich:
--->
Hiermit uebertrage ich [oder Ihre Institution] SSOAR (Betreiber: Freie Universitaet Berlin und Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher
Infrastruktureinrichtungen [GESIS e.V.]) ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen wissenschaftlichen Aufsaetzen und weiteren Veroeffentlichungen zur Nutzung auf dem Dokumentenserver (digitale Publikation).
Name / Adresse:
(Unterschrift)
<---
Bitte fuegen Sie nach Moeglichkeit eine Liste der Publikationen an und verbreiten Sie diese Information auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen.
Fuer Rueckfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Ihnen herzliche Gruesse!
Katja Mruck
Ps: Eine auch fuer Nicht-Jurist(inn)en gut verstaendliche, bewertende Zusammenfassung zum neuen UrhG finden Sie bei H-SoZ-Kult
oder hier
weitere Informationen hier
Bei neuen Publikationen sollten Sie unbedingt auf vertragliche
Vereinbarungen achten, in denen Sie kein AUSSCHLIESSLICHES Nutzungsrecht vergeben bzw. zumindest fuer sich selbst ein EINFACHES Nutzungsrecht an Ihren eigenen Arbeiten behalten; siehe hierzu auch die DFG-Foerderrichtlinie
SSOAR ist natuerlich gerade auch an diesen neuen Aufsaetzen interessiert.
Informationsplattform Open Access: http://www.open-access.net/ Social Science Open Access Repository: http://www.ssoar.info/
Katja Mruck vom FQS - Forum Qualitative Sozialforschung weist uns per kv-Liste auf eine SSSOR-Initiative hin:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir entwickeln derzeit in einem DFG-gefoerderten Projekt gemeinsam mit GESIS das Social Science Open Access Repository (SSOAR). Ueber SSOAR sollen kostenpflichtig erschienene Texte frei im Internet zugaenglich gemacht werden. SSOAR widmet sich zunaechst vor allem Veroeffentlichungen zu qualitativen Methoden, wird aber als Volltextserver fuer die gesamten Sozialwissenschaften verfuegbar sein. (Weitere Informationen: http://www.ssoar.info/)
Ich schreibe Ihnen, weil zum 1. Januar 2008 eine Veraenderung des
deutschen Urheberrechtsgesetzes in Kraft tritt, die die digitalen
Veroeffentlichungsrechte Ihrer Publikationen bei deutschen Verlagen
betrifft.
Nach der bisherigen Rechtslage sind Sie im Besitz der Digitalisierungsrechte aller Ihrer vor 1995 erschienenen Werke, auch
wenn Sie damals einem Verlag saemtliche Nutzungsrechte uebertragen hatten. Mit der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes gehen in diesen Faellen (der Regelfall!) auch die Nutzungsrechte fuer
Online-Publikationen auf den Verlag ueber.
Es gibt eine Widerspruchsfrist bis Ende 2008, die Sie aber fuer jede
einzelne Publikation wahren muessten. Sie koennen den automatischen Rechteuebergang viel einfacher verhindern, indem Sie Dritten Nutzungsrechte an Ihren Arbeiten einraeumen, BEVOR das neue Urheberrecht in Kraft tritt, d.h. BIS SPAETESTENS zum 31.12.2007. Wir bitten Sie deshalb, die einfachen Nutzungsrechte auf eine Einrichtung oder mehrere Einrichtungen Ihrer Wahl zu uebertragen:
z.B. SSOAR und/oder Ihren Hochschulserver (Liste:
http://miles.cms.hu-berlin.de/dini/wisspub/repositories/german/index.php)
oder einen anderen Volltextserver wie PsyDok
(http://psydok.sulb.uni-saarland.de/doku/hilfe_urhg2008.php)
oder pedocs (http://www.fachportal-paedagogik.de/publizieren_mit_pedocs.html).
Wenn Sie dies nicht tun, verlieren Sie und verliert Ihre Institution das Recht, diese Publikation online anzubieten. Deshalb plaedieren
Wissenschaftsorganisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft nachdruecklich fuer die Rechteuebertragung.
Eine Rechteuebertragung ist ganz einfach mit einer formlosen Mitteilung (fuer SSOAR an redaktion@ssoar.info) mit folgender Aussage moeglich:
--->
Hiermit uebertrage ich [oder Ihre Institution] SSOAR (Betreiber: Freie Universitaet Berlin und Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher
Infrastruktureinrichtungen [GESIS e.V.]) ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen wissenschaftlichen Aufsaetzen und weiteren Veroeffentlichungen zur Nutzung auf dem Dokumentenserver (digitale Publikation).
Name / Adresse:
(Unterschrift)
<---
Bitte fuegen Sie nach Moeglichkeit eine Liste der Publikationen an und verbreiten Sie diese Information auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen.
Fuer Rueckfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Ihnen herzliche Gruesse!
Katja Mruck
Ps: Eine auch fuer Nicht-Jurist(inn)en gut verstaendliche, bewertende Zusammenfassung zum neuen UrhG finden Sie bei H-SoZ-Kult
oder hier
weitere Informationen hier
Bei neuen Publikationen sollten Sie unbedingt auf vertragliche
Vereinbarungen achten, in denen Sie kein AUSSCHLIESSLICHES Nutzungsrecht vergeben bzw. zumindest fuer sich selbst ein EINFACHES Nutzungsrecht an Ihren eigenen Arbeiten behalten; siehe hierzu auch die DFG-Foerderrichtlinie
SSOAR ist natuerlich gerade auch an diesen neuen Aufsaetzen interessiert.
Informationsplattform Open Access: http://www.open-access.net/ Social Science Open Access Repository: http://www.ssoar.info/
kschoenberger - 14. Dez, 20:26
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