Interview mit Andrej Holm und terror-isierende DNA-Proben

Wer dachte das das Verfahren gegen Andrej Holm nach der Aufhebung des Haftbefehls und der BHG-Entscheidung, dass es bei dem dazugehörenden Ermittlungsdelikt nicht um eine terroristische Vereinigung handelt, nun vorbei sei, irrt sich. Bei Annalist erfahren wir, dass der Terror gegen den Berliner Stadtsoziologen Andrej Holm und seine Familie weitergeht:

"Fantastisch. Der Herr Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat der Entnahme einer DNA-Probe von Andrej zugestimmt. Also, um genau zu sein, der "Entnahme von Körperzellen im Wege einer Blutprobe des Beschuldigten". "Die zwangsweise Entnahme einer Blutprobe kann durch die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe abgewendet werden." Wie reizend.

Warum die dabei behilflich sein soll, rauszukriegen, ob jemand bestimmte Texte geschrieben hat, erschliesst sich mir nicht so recht. Aber der Herr Ermittlungsrichter findet, dass "trotz des geringen Tatverdachts (...) die Maßnahme in Anbetracht des Gewichts des Tatvorwurfs auch verhältnismäßig" sei. Aha.

Es fragen gerade viele Leute, die die juristischen Details nicht so verfolgen und die nicht so akribisch Zeitung lesen wie wir, ob jetzt das Verfahren gegen Andrej eigentlich beendet sei. Weit entfernt, würde ich sagen. Es wird jetzt anstatt wegen Bildung einer terroristischen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt - das einzige, was es nicht mehr gibt, ist der Haftbefehl. Das war natürlich ein großer Schritt vorwärts, aber mitnichten schon die Einstellung des Verfahrens. Es wird weiter ermittelt und wird dann auch zu einem Prozess deswegen kommen, wenn nicht doch noch jemand denkt, dass die Einstellung hier die klügere Variante wäre. "


[Hat das eigentlich wieder dieser Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit aus Ludwigsburg unterzeichnet?]

Und dann - gibt es da noch ein Interview mit Andrej Holm, das sich im Abendschau-Blog anschauen lässt, in dem er beschreibt welche persönlichen Auswirkungen das Ganze gehabt hat und wie sich das auf seine wissenschaftliche Arbeit auswirkt.
 

Urheberrechtsnovelle - Jetzt noch Nutzungsrechte sichern

Date: 12.12.2007
Subject: Forum:

Von Klaus Graf, RWTH Aachen
E-Mail:

Ein besonderes "Dezemberfieber" hat Teile der deutschen Wissenschaft befallen. Open-Access-Anhänger bangen: Wieviele Wissenschaftler werden sich bis zum Jahresende motivieren lassen, dem für sie zuständigen Open-Access-Schriftenserver einfache Nutzungsrechte ihrer älteren, vor 1995 erschienenen Fachpublikationen einzuräumen? Reicht das womöglich für eine deutsche Mini-Ausgabe "Cream of Science"? Cream of Science ist ja das einzigartige Open-Access-Projekt unserer niederländischen Nachbarn, die es geschafft haben, etwa 60 Prozent der über 48.000 wissenschaftlichen Publikationen der Forscher-Elite, nämlich von 229 prominenten Hochschullehrern, kostenfrei im Repositorien-Verbund DAREnet bereit zu stellen.[1]

Über die Urheberrechtsänderung zum 1. Januar 2008 und die Empfehlung der DFG und vieler Universitäten, unbedingt die im kommenden § 137 l Urheberrechtsgesetz vorgesehene Jahresfrist für einen Widerspruch gegenüber den Verlagen zu wahren, habe ich in H-SOZ-U-KULT Ende August 2007 berichtet.[2] Unmittelbar darauf hatte der Ilmenauer Bibliothekar und Jurist Eric Steinhauer eine zündende Idee: Der Widerspruch gegenüber den Verlagen bringt kein einziges Dokument automatisch in die Hochschulschriftenserver. Werden (nicht-ausschließliche) Nutzungsrechte aber vor dem Inkrafttreten am 1. Januar 2008 einem Dritten eingeräumt, unterbleibt der automatische Anfall der Rechte der früheren "unbekannten Nutzungsarten" an die Verlage. Der Autor muss sich in diesem Fall überhaupt nicht beim Verlag melden oder einen Widerspruch einlegen. Kommt der Verlag auf ihn zu, kann und sollte er diesem eine digitale Publikation gestatten. Der Verlag gewinnt aber nicht automatisch das ausschließliche Nutzungsrecht, denn ein Nutzungsrecht liegt ja bereits rechtmäßig bei einem Dritten. Und dieser Dritte sind die Hochschulschriftenserver und fachlichen Repositorien![3]

Leider haben die Bibliotheken diese elegante Idee nur sehr zögerlich aufgegriffen. Erst in der zweiten Novemberhälfte haben einige Hochschulleitungen und Bibliotheken die Wissenschaftler der Universität gebeten, formlos dem Hochschulschriftenserver noch bis zum Jahresende einfache Nutzungsrechte an allen vor 1995 erschienenen Fachpublikationen zu übertragen.[4] Am 6. Dezember haben DINI und das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de) einen Rundbrief versandt, in dem sie alle Wissenschaftler dringend aufriefen, den Stichtag 31.12.2007 nicht verstreichen zu lassen und ihrem zuständigen Schriftenserver die Nutzungsrechte einzuräumen.[5] Eine kleine Sammlung von Antworten auf aktuelle Fragen zum Thema hat das Projekt open-access.net (http://www.open-access.net) zur Verfügung gestellt.[6]

Fast alle deutschen Universitäten unterhalten einen Open-Access-Schriftenserver, an den die Rechteeinräumung bis zum 31. Dezember formlos gerichtet werden kann. Die ihn betreibende Universitätsbibliothek bestätigt dann dem Autor die Rechteübertragung. Damit kann dieser später gegenüber einem Verlag belegen, dass er die Online-Rechte vor Inkrafttreten des Gesetzes einem Dritten eingeräumt hat. Es ist nicht erforderlich, die Schriften noch 2007 zu digitalisieren oder zugänglich zu machen. Schriftenserver und Autoren können 2008 in aller Ruhe sich über die Modalitäten der Einstellung einigen: Ob der Autor selbst scannt und hochlädt oder ob die Bibliothek für ihn digitalisiert.

In Hochschulschriftenservern können grundsätzlich immer nur die Angehörigen der Hochschule publizieren. Wer nicht einer Hochschule angehört, hat aber die Möglichkeit, die Rechte einem fachlichen Repositorium zu übertragen. Im Bereich der Kunstgeschichte betreibt die Universitätsbibliothek Heidelberg einen solchen Server: ART-Dok.[7] Für die Geschichtswissenschaft existiert noch kein fachliches Repositorium. Um aber auch Historikerinnen und Historikern ohne universitäre Anbindung die Möglichkeit zu bieten, ihre Fachpublikationen vor 1995 durch eine solche Rechteeinräumung "Open Access" zugänglich zu machen, ruft Gudrun Gersmann (Paris), die Mitbegründerin von historicum.net, dazu auf, dass die Autoren der "Bayerischen Staatsbibliothek als Betreiberin des geschichtswissenschaftlichen Informationsportals historicum.net" ein einfaches Nutzungsrecht einräumen sollen.

Für eine flächendeckende Mobilisierung der Wissenschaftler ist die Zeit
vor der Weihnachtspause viel zu knapp. Die meisten werden von der
Möglichkeit der Rechteeinräumung nichts mehr erfahren oder erst Anfang
2008, wenn es für den hier beschriebenen Weg zu spät ist. 2008 müssen
Wissenschaftler, die Verlage daran hindern wollen, dass diese ihnen
mittels eines ausschließlichen Nutzungsrechtes eine
Open-Access-Publikation ihrer älteren Studien verbieten, möglichst bald gegenüber dem Verlag widersprechen. Der Verlag kann eine digitale Nutzung aufnehmen, wenn er den Autor unter der letzten bekannten Adresse davon unterrichtet. Dann hat der Autor drei Monate Zeit für einen Widerspruch. Es liegt auf der Hand, dass bei älteren Veröffentlichungen der Anteil der Briefe, die an den Verlag unzustellbar zurückgehen, sehr hoch sein dürfte. Daher empfehlen Urheberrechtsbündnis und DINI den Wissenschaftlern, möglichst innerhalb der ersten drei Monate von 2008 Widerspruch bei den Verlagen einzulegen.

Als "Schlag ins Wasser" sehen Open-Access-Anhänger die späte Kampagne trotzdem nicht. Sie setzt ein Zeichen für Open Access, macht die Repositorien, die ja dem "grünen Weg" von Open Access entsprechen[8], bekannter und verdeutlicht, dass die Hochschulleitungen hinter Open Access stehen und die eigenen Schriftenserver unterstützen. Weltweit beklagen Open-Access-Aktivisten die schwache Resonanz der Repositorien bei den Wissenschaftlern. Als Königsweg, sie mehr zu füllen, gelten ausdrückliche Verpflichtungen (Mandate) seitens der Hochschulen und Förderorganisationen. Bei deutschen Universitäten verbaut aber Verfassungsrecht nach Ansicht vieler Juristen diesen Weg: Universitäten dürfen ihre Wissenschaftler nicht zwingen, Open Access zu veröffentlichen.

Bereits jetzt lässt sich absehen, dass durch die Aktion in absehbarer Zeit eine große Anzahl wertvoller Fachbeiträge, etwa ältere Habilitationsschriften, kostenfrei im Internet einsehbar sein werden. Denn bei den (vergleichsweise wenigen) Universitäten, die ihre Wissenschaftler um Nutzungsrechte gebeten haben, ist die bisherige Resonanz durchaus positiv. Von der Universitätsbibliothek Bielefeld verlautete etwa: "Der Rücklauf ist inzwischen so gewaltig, dass wir für das Beschaffen, Scannen und Einstellen der Dokumente im nächsten Jahr wahrscheinlich zusätzliche Hilfskräfte einstellen müssen."[9]

(Die freie Verbreitung dieses Textes mit Quellenangabe ist gestattet.)

Anmerkungen:
[1] (12.12.2007).
[2] Graf, Klaus, Urheberrechtsnovelle - Implikationen für die Wissenschaft, in: H-Soz-u-Kult, 29.08.2007,

(12.12.2007). Siehe auch meinen Beitrag zum gleichen Thema: Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren, in: Kunstchronik 60 (2007), S. 530-523 (Themenheft Open Access), in ergänzter Form online: (12.12.2007).
[3] Eric Steinhauer, § 137 l UrhG und die Rolle der Bibliotheken,
(14.12.2007)
[4] Lückenhafte Liste von Informationsseiten: . Exemplarisch die Seite der Humboldt-Universität Berlin:

[5] (12.12.2007) mit Mustertexten.
[6] (12.12.2007).
[7] (12.12.2007).
[8] Ulrich Herb, Die Farbenlehre des Open Access, in: Telepolis vom 14.10.2006 (12.12.2007).
[9] Laufende Berichterstattung unter (12.12.2007).

ZitierweiseKlaus Graf: Urheberrechtsnovelle - Jetzt noch Nutzungsrechte sichern!. In: H-Soz-u-Kult, 14.12.2007, .

Urheberrechtsnovelle - Das Urheberrecht in der Wissenschaft, oder „The Dirty Way Of Information“

Eric W. Steinhauer, Universitätsbibliothek Ilmenau, Technische Universität Ilmenau

(Veröffentlicht am 27.09.2007 auf H-SOZ-Kult)

Es war eine schwere Geburt, die mit der 836. Sitzung des Bundesrates zu einem vorläufigen Abschluss gekommen ist. Das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“, besser bekannt unter seinem Spitznamen „Zweiter Korb“, kann nun ausgefertigt und verkündet werden und damit Anfang 2008 in Kraft treten.

Die Regelungen des Zweiten Korbes sind vor dem Hintergrund einer EU-Richtlinie aus dem Jahre 2001 zu sehen. Dieser angesichts der rasanten Entwicklungen im digitalen Raum des Internet schon fast als „antik“ zu bezeichnende Text macht dem nationalen Gesetzgeber Vorgaben für ein „zeitgemäßes“ Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. Während in einem Ersten Korb bestimmte zwingende Regelungen im Jahre 2003 bereits fristgerecht umgesetzt wurden, widmete sich der Gesetzgeber im Zweiten Korb weniger eiligen Themen.

Es war hierbei das erklärte Ziel der Bundesregierung, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen. Und tatsächlich enthält der Zweite Korb einige Ansatzpunkte, die als Zeichen guten Willens gelten können.

So ist es zu begrüßen, wenn der seit Jahrzehnten klaglos praktizierte und gewohnheitsrechtlich anerkannte Postversand von Aufsatzkopien durch Bibliotheken nun auch ausdrücklich gesetzlich erlaubt wird, den „innovativen“ Versandweg des FAX gleich miteingeschlossen (§ 53a UrhG). Selbst eine elektronische Dokumentenlieferung soll erlaubt sein, wenngleich hier nur graphische Dateien verschickt werden dürfen. Die Sache hat allerdings einen Haken. Der elektronische Lieferweg ist nur insoweit gestattet, als nicht die Verlage selbst entsprechende Angebote offensichtlich und zu angemessenen Bedingungen vorhalten. Für den Bereich der Natur- und Technikwissenschaften mit ihrem sehr hohen Anteil an elektronischen Zeitschriften und ihrem enormen Bedarf an aktueller Information wird dies durchgängig der Fall sein. Die einfache Aufsatzbestellung durch Dienste wie Subito wird es daher für den elektronischen Lieferweg in Zukunft nicht mehr geben. Die Leser müssen die Beiträge bei den Verlagen erwerben. Literaturversorgung wird teurer.

Das neue Urheberecht erlaubt den Bibliotheken, ihre Bestände zu digitalisieren und ihren Nutzern auch in dieser Form zugänglich zu machen (§ 52b UrhG). Es ist zu begrüßen, dass nunmehr wichtige Werke direkt am Bildschirm einsehbar sind. Medienbrüche können geglättet werden. Aber auch hier hat die Sache einen Haken. Die digitalisierten Titel dürfen nur in den Räumen der Bibliothek und dort nur an speziellen Leseplätzen eingesehen werden. Das sind Benutzungsmodalitäten, wie man sie sonst nur im Handschriftenbereich oder bei gefährdeten Altbeständen findet. Es ist im Zeitalter von netzwerkbasiertem Arbeiten sicher kein Fortschritt, zur Einsichtnahme von Digitalisaten persönlich in die Bibliothek gehen zu müssen. Welchen besonderen Nutzen sich der Gesetzgeber von dieser Regelung verspricht, bleibt unklar.

Besieht man sich beide Neuerungen, so sind sie nach dem gleichen Muster gestrickt: ein Schritt nach vorn - neue Dienstleistungen werden gesetzlich erlaubt -, zwei Schritt zurück - die konkreten Modalitäten sind so restriktiv und unpraktisch, dass von Fortschritt für Wissenschaft und Bildung nur der reden kann, der in diesen Bereichen ansonsten nicht sehr beheimatet ist.

Die genannten Regelungen wurden breit diskutiert. Wissenschaftsorganisationen, allen voran das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“, haben immer wieder ein wirklich fortschrittliches und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht angemahnt. Gerade im Bereich der Dokumentlieferungen und damit der für die Wissenschaft so wichtigen Informationsversorgung wird es nach Inkrafttreten des Gesetzes aber zu massiven Einschränkungen der gewohnten Dienstleistungen kommen. Dennoch ging bislang kein Aufschrei durch die Wissenschaft. Warum, fragt man sich?

Eine mögliche Antwort kann im Stellenwert des Urheberrechts in der Wissenschaft selbst gesucht werden. Obwohl wissenschaftliches Publizieren und ein durch Publikationen geschaffenes Renommee für jeden ernsthaften Wissenschaftler sehr wichtig sind, ist das Interesse für die spezifisch juristischen Fragen des wissenschaftlichen Publizierens schwach bis gar nicht ausgeprägt. Da wird unbesehen der umfangreiche Verlagsvertrag mit seinen unbillig weiten Rechteübertragungen unterschrieben, schließlich soll das mit viel Mühe erarbeitete Papier endlich raus. Außerdem ist man ohnehin in Zeitnot und gedanklich schon beim nächsten Projekt. Und die Literaturversorgung? Merken die Wissenschaftler denn nicht, dass die Bibliotheken ihrer Hochschulen angesichts gestiegener Zeitschriftenpreise immer weniger anbieten können? Spüren sie denn nicht die wachsenden Kosten der Dokumentlieferung, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes für die bequeme und zeitgemäße elektronische Lieferung einen deutlichen Satz nach vorne machen werden?

Nein, sie nehmen es kaum wahr. Das liegt an dem weitverbreiteten „dirty way of information“, und der geht so: Irgendwer im Institut kennt immer Irgendwen, der von seinem letzten Aufenthalt in Sowieso noch ein sehr interessantes Passwort zu einem umfangreichen Angebot elektronischer Zeitschriften und Datenbanken besitzt ... Und wenn das nicht hilft, dann kann man immer noch den einen oder anderen Kollegen anrufen, der das gewünschte Dokument aus den ihm zur Verfügung stehenden Quellen schnell vermitteln oder liefern kann. Diese Netzwerke existieren. Und sie funktionieren wunderbar und erheblich besser als jede offizielle bibliothekarische Dienstleistung. Aus Sicht der Wissenschaftler ist diese Art der Informationsbeschaffung nur konsequent. Hier drückt sich die gleiche juristische Sorglosigkeit in Fragen des Urheberrechts und vertraglich vereinbarter Lizenzbestimmungen aus, die sie auch beim Abschluss ihrer Verlagsverträge an den Tag legen. Wir haben es hier im Grunde mit einem anarchischen System zu tun, in dem die für die Juristen ach so wichtigen Fragen des Urheberrechts schlicht nicht interessieren. Daher ist den meisten Wissenschaftlern die Reform die Urheberrechts auch ziemlich gleichgültig, denn an ihrem „dirty way of information“ und ihren Publikationsgewohnheiten wird sich nichts ändern. Das Nachsehen haben aber alle, die außerhalb etablierter Netzwerke arbeiten und forschen, wie Studierende, Diplomanden, externe Doktoranden, Privatgelehrte. Allesamt Leute ohne schlagkräftige Lobby.

Der Gesetzgeber hat im Zweiten Korb die Belange der Verwerter in den Vordergrund gestellt und ihre Rechtsposition gestärkt. Augenfällig wird dies in der weitgehenden Zuordnung der elektronischen Sphäre unter ihre Kontrolle. Sogar die Nutzungsrechte für eine Internetpublikation von älteren, vor 1995 erschienenen Werken werden den Autoren weggenommen und den Verlagen übertragen (§ 137l UrhG).

Wie sollte demgegenüber ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht aussehen? Es sollte sich vor allem an der vornehmsten Aufgabe des Gesetzgebers orientieren, einen gerechten Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen (Verwerter, Urheber und Gemeinwohl) herzustellen und dabei die Schwachen schützen. Die Schwachen, das sind die wissenschaftlichen Urheber selbst, auch wenn sie es nicht immer merken. Zwar brauchen die Wissenschaftler im Prinzip kein neues Urheberrecht, denn nach geltendem Recht können sie als Autoren vollkommen souverän über die Reichweite und den Inhalt der den Verlagen einzuräumenden Nutzungsrechte an ihren Veröffentlichungen entscheiden. Doch setzt dies eine Verhandlungsposition der Augenhöhe und eine genaue Kenntnis der urheberrechtlichen Gegebenheiten voraus.

Beides überfordert die meisten Wissenschaftler. Zu Recht. Es kann nämlich nicht sein, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Urheberrechts im wissenschaftlichen Bereich auf diesen Punkt keine Rücksicht nimmt. Ein wirklich wissenschaftsfreundliches Urheberrecht sollte den Wissenschaftler bei der Publikation seiner Forschungsergebnisse von eigenen Verhandlungen mit den Verlagen weitgehend entlasten. Ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht sollte die Bedingungen gesetzlich verbindlich garantieren, die eine angemessene und leichte Verfügbarkeit der publizierten Information im Kontext wissenschaftlichen Arbeitens ermöglichen. Daher ist für eine künftige Reform des Urheberrechts in einem „Dritten Korb“ ein nicht abdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler zu fordern, damit diese ihre Ergebnisse frei und ungehindert der Fachöffentlichkeit zur Verfügung stellen können. Eine spannende Frage wird sein, ob die Wissenschaftler zu motivieren sind, sich wenigstens für einen ganz den Belangen von Bildung und Wissenschaft gewidmeten „Dritten Korb“ laut und vernehmlich zu engagieren. Hier kann man nach dem oben Gesagten durchaus skeptisch sein. Aber kann es darauf ankommen? Es wäre ein schwaches Zeugnis für den Gesetzgeber, reagierte er nur auf hysterisches Geschrei und massiven Lobbyismus. Der Gesetzgeber sollte vielmehr seine Verantwortung für die Ausgestaltung angemessener Bedingungen einer in Forschung und Lehre freien Wissenschaft einfach ernst nehmen und ein transparentes und sachgerechtes Urheberrecht für die Wissenschaft machen. Der „dirty way of information“ hätte eine Ende und die Wissenschaftler können sich ohne schlechtes Gewissen auf das konzentrieren, was ihnen die Verfassung als ureigenen Handlungsraum garantiert, nämlich wissenschaftlich zu forschen, zu lehren und zu publizieren.

Was aber, wenn der Gesetzgeber dies nicht tut? Dann wird alles vom weiteren Handeln der Wissenschaftler selbst abhängen. Letztlich wird sich dasjenige Publikationsmodell durchsetzen, das einfach und sachgerecht ist, das Sichtbarkeit ermöglicht und Renommee erzeugt. Ob das auf lange Sicht die restriktiv verfügbare Verlagspublikation in ihrer heutigen Erscheinung sein wird, ist durchaus fraglich. Es kann sein, dass in einigen Jahren die heute hart umkämpften Verwertungsrechte der Verlage wie mittelalterliche Ablassbriefe erscheinen im Kontext einer wissenschaftlichen Publikationskultur, die auf Diskurs und Offenheit in selbstorganisierten digitalen Publikationsnetzwerken setzt mit innovativen und kooperativen kommerziellen Dienstleistern, den Verlagen der Zukunft, an ihrer Seite.

Es wird sich in den kommenden Jahren zeigen, ob die Politik in der Lage ist, die tiefgreifenden Wandlungen im wissenschaftlichen Publikationsprozess, die vor allem den Geisteswissenschaften noch weitgehend bevorstehen, angemessen und zukunftsoffen zu gestalten und zu moderieren. Soviel ist jetzt schon sicher: Das Thema „Urheberrecht in der Wissenschaft“ wird uns noch einige Zeit beschäftigen.

Zitierweise:

Eric W. Steinhauer: Urheberrechtsnovelle - Das Urheberrecht in der Wissenschaft, oder „The Dirty Way Of Information“ (Steinhauer). In: H-Soz-u-Kult, 27.09.2007 .

Jetzt aber schnell: Am 31.12. ist Online-Rechts-Schluss: Das Recht zur eigenen Online-Publikation sichern.

ACHTUNG: Zur Information unbedingt auch den Beitrag von Klaus Graf nachlesen

Katja Mruck vom FQS - Forum Qualitative Sozialforschung weist uns per kv-Liste auf eine SSSOR-Initiative hin:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir entwickeln derzeit in einem DFG-gefoerderten Projekt gemeinsam mit GESIS das Social Science Open Access Repository (SSOAR). Ueber SSOAR sollen kostenpflichtig erschienene Texte frei im Internet zugaenglich gemacht werden. SSOAR widmet sich zunaechst vor allem Veroeffentlichungen zu qualitativen Methoden, wird aber als Volltextserver fuer die gesamten Sozialwissenschaften verfuegbar sein. (Weitere Informationen: http://www.ssoar.info/)

Ich schreibe Ihnen, weil zum 1. Januar 2008 eine Veraenderung des
deutschen Urheberrechtsgesetzes in Kraft tritt, die die digitalen
Veroeffentlichungsrechte Ihrer Publikationen bei deutschen Verlagen
betrifft.

Nach der bisherigen Rechtslage sind Sie im Besitz der Digitalisierungsrechte aller Ihrer vor 1995 erschienenen Werke, auch
wenn Sie damals einem Verlag saemtliche Nutzungsrechte uebertragen hatten. Mit der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes gehen in diesen Faellen (der Regelfall!) auch die Nutzungsrechte fuer
Online-Publikationen auf den Verlag ueber.

Es gibt eine Widerspruchsfrist bis Ende 2008, die Sie aber fuer jede
einzelne Publikation wahren muessten. Sie koennen den automatischen Rechteuebergang viel einfacher verhindern, indem Sie Dritten Nutzungsrechte an Ihren Arbeiten einraeumen, BEVOR das neue Urheberrecht in Kraft tritt, d.h. BIS SPAETESTENS zum 31.12.2007. Wir bitten Sie deshalb, die einfachen Nutzungsrechte auf eine Einrichtung oder mehrere Einrichtungen Ihrer Wahl zu uebertragen:

z.B. SSOAR und/oder Ihren Hochschulserver (Liste:
http://miles.cms.hu-berlin.de/dini/wisspub/repositories/german/index.php)

oder einen anderen Volltextserver wie PsyDok
(http://psydok.sulb.uni-saarland.de/doku/hilfe_urhg2008.php)

oder pedocs (http://www.fachportal-paedagogik.de/publizieren_mit_pedocs.html).

Wenn Sie dies nicht tun, verlieren Sie und verliert Ihre Institution das Recht, diese Publikation online anzubieten. Deshalb plaedieren
Wissenschaftsorganisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft nachdruecklich fuer die Rechteuebertragung.

Eine Rechteuebertragung ist ganz einfach mit einer formlosen Mitteilung (fuer SSOAR an redaktion@ssoar.info) mit folgender Aussage moeglich:

--->
Hiermit uebertrage ich [oder Ihre Institution] SSOAR (Betreiber: Freie Universitaet Berlin und Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher
Infrastruktureinrichtungen [GESIS e.V.]) ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen wissenschaftlichen Aufsaetzen und weiteren Veroeffentlichungen zur Nutzung auf dem Dokumentenserver (digitale Publikation).

Name / Adresse:
(Unterschrift)
<---

Bitte fuegen Sie nach Moeglichkeit eine Liste der Publikationen an und verbreiten Sie diese Information auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen.

Fuer Rueckfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Ihnen herzliche Gruesse!
Katja Mruck

Ps: Eine auch fuer Nicht-Jurist(inn)en gut verstaendliche, bewertende Zusammenfassung zum neuen UrhG finden Sie bei H-SoZ-Kult
oder hier

weitere Informationen hier

Bei neuen Publikationen sollten Sie unbedingt auf vertragliche
Vereinbarungen achten, in denen Sie kein AUSSCHLIESSLICHES Nutzungsrecht vergeben bzw. zumindest fuer sich selbst ein EINFACHES Nutzungsrecht an Ihren eigenen Arbeiten behalten; siehe hierzu auch die DFG-Foerderrichtlinie

SSOAR ist natuerlich gerade auch an diesen neuen Aufsaetzen interessiert.

Informationsplattform Open Access: http://www.open-access.net/ Social Science Open Access Repository: http://www.ssoar.info/

Von den "Klowänden" (Blogs) des Internet (3): "Brotlose Kunst und irgendwie suspekt"

Von den "Klowänden" (Blogs) des Internet wissen wir, was mitteilungsfreudige Studierenden der Fächer Volkskunde/Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie/Empirische Kulturwissenschaft sich so denken. Dieses Mal richtet sich unser Blick gen Mainz. Dass das nicht repräsentativ ist, muss hoffentlich nicht eigens betont werden. Aber an den Rändern entscheidet sich mitunter wie sich die Sicht auf das Fach von außen entwickelt:

Im Blog "Let your fingers do the talking" (24.10. 2007) lesen wir den Erlebnisbericht eines Erstsemesters:

"Nach Beendigung dieser teils sogar lustigen Seminarstunden ging es weiter in den Hörsaal der Kulturanthropologie: Der Hörsaal war gerappelt voll, so dass ich mich auf eine Treppenstufe setzen musste, auf die nur eine Backe passte. Sehr bequem. Da kommt Stimmung auf.

Gott sei Dank verließen bereits die ersten Studenten recht zeitig die Vorlesung, so dass noch ein guter Platz für mich frei wurde. Was mir diese Vorlesung übermitteln sollte, habe ich immer noch nicht so ganz geheckt: da wurde über Methoden gesprochen. Dann zeigte Prof. Simon verschiedene Zeichnungen eines Bären, den 179 Studenten letztes Jahr malen sollten. Da war der Bär als gefährliches Tier zu sehen, und zum überwiegenden Teil als kuscheliges anschmiegsames Flauschetier. Begründungen wurden über den Teddy, Knut und Bruno geliefert. Da dachte ich mir: "WO bin ich denn hier gelandet???" Einziger Grund noch dazubleiben war links neben mir eine recht goldige und nette Studentin, mit der ich mich die Zeit über unterhielt. Also dieses Fach werde ich definitiv umwählen. Brotlose Kunst und irgendwie suspekt!"
 

Surveillance Studies

Nils Zurawski wird nächstes Jahr Mitarbeiter des Forschungskollegs Kulturwissenschaftliche Technikforschung werden. Er wird das jüngst bewilligte DFG-Projekt "Verbraucher und Konsum(kontroll)technologie – Nutzereinstellungen, -Wissen und Technikaneignung" bearbeiten:

Grund genug auf diesen jüngst von ihm herausgegebenen Band hinzuweisen:

Nils Zurawski (Hrsg.): Surveillance Studies
Perspektiven eines Forschungsfeldes. 2007.
183 Seiten. Kart. 19,90 Euro (D), 20,50 Euro (A), 34,70 SFr. ISBN 978-3-86649-059-8

Aus dem Waschzettel des Barbara-Budrich-Verlags:
Am Beginn des 21. Jahrhunderts sind die gesellschaftlichen
Konsequenzen neuer Formen der Sammlung, Verwendung und Vernetzung von Daten zur Überwachung und Beeinflussung von Menschen und Gruppen noch nicht vollends absehbar.

Mit den Surveillance Studies können die Bedingungen und Diskurse von Sicherheit, Überwachung und Kontrolle im Rahmen einer interdisziplinären Forschungsinitiative analysiert werden. Verschiedene Perspektiven werden hier einführend dargestellt.

Beiträge aus der Rechtswissenschaft, der Kriminologie, der Geographie, Soziologie und Kunstgeschichte zeigen welche unterschiedlichen Perspektiven es gibt, um die komplexen und folgenreichen Zusammenhänge zu verstehen oder zukünftige Entwicklungen einzuschätzen. Die verschiedenen Perspektiven ergänzen sich zu einem Gesamtbild, welches die Strukturen und Feinheiten dieser Entwicklungen deutlich macht. Die Beiträge gehen dabei auf grundsätzliche Probleme bei der Analyse von Überwachung aus ihrer jeweiligen Sicht ein und bieten so eine kompakte Übersicht über ein spezifisches, in dieser Hinsicht neues Forschungsfeld. Weiterhin zeigen sie wie vielschichtig der Einfluss der von Überwachungstechnologien und Kontrolldiskursen auf unser tägliches Leben tatsächlich ist. Als einführende Texte bieten Analysen und Diskussionen - vor allem jenseits aller akademischen Debatten.



Aus dem Inhalt:

· Christiane Schulzki Haddouti, Gläserner Bürger 2.0

· Eric Töpfer, Videoüberwachung – eine Risikotechnologie zwischen
Sicherheitsversprechen und Kontrolldystopien

· Tobias Singelnstein und Peer Stolle, Von der sozialen Integration
zur Sicherheit durch Kontrolle und Ausschluss

· Manfred Rolfes, Konstruktion und Konstrukteure sicherer und
unsicherer Räume. Beiträge aus der Sicht der Geographie

· Nils Zurawski, Wissen und Weltbilder. Konstuktionen der
Wirklichkeit, cognitive mapping und Überwachung.

· Gisbert van Elsbergen, Kriminologische Implikation der
Videoüberwachung

· Gerrit Hornung, Über Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen
Bewertung neuer Überwachungstechnologien

· Martin Henatsch, Kunst im Spannungsfeld von Sicherheit und
Freiheit

Der Herausgeber
:
Dr. Nils Zurawski, Wiss. Mitarbeiter, Institut für kriminologische Sozialforschung, Universität Hamburg (Leiter DFG-Projekt „Videoüberwachung“)

Neues Forschungskolleg-Projekt: Spielkulturen. Zur biographischen Bedeutung des Spielens und des Online-Spielens im digitalen Alltag.

So lautet der Titel eines seit 1.11. 2007 am Forschungskolleg Kulturwissenschaftliche Technikforschung am Institut für Volkskunde/Kulturanthropologie der Universität neu angelaufenen Drittmittelprojekts:

In dem im Bereich Innovations- und Technikanalyse vom BMBF für zwei Jahre geförderten Vorhaben sollen mit einem biographischen Forschungsansatz subjektive Spielkulturen bei Erwachsenen untersucht werden. Ermittelt werden die Einbettung des Spielens und Online-Spielens im Lebensverlauf, sowie die Relevanz des Computerspielens im Rahmen einer alltäglichen Spielkultur.

In der allgemeinen Wahrnehmung sind die typischen Spieler von Computer- und Online-Spielen Kinder und vor allem männliche Jugendliche. Zunehmend verfügen dabei inzwischen viele Erwachsene über langjährige Computerspielerfahrungen und spielen auch weiterhin Computer- und mittlerweile auch Online-Spiele. Ältere Spieler sind in der öffentlich-medialen Wahrnehmung kaum vorhanden und werden im Kontext von Internet- und Computerwelten – wenn überhaupt – als Senioren adressiert oder etikettiert, denen eine Computerferne unterstellt wird. Wird der demographische Wandel berücksichtigt, dann wird deutlich, dass bei der Gestaltung und Vermarktung von Computerspielen das jugendkulturelle Leitbild zunehmend problematisch wird. Hier bietet die Studie Ansätze, die Aufschluss über die Spielvorlieben, wie -bedürfnisse aber auch über das Selbstbild älterer Nutzer geben. Mit einem biographisch orientierten, erfahrungsnahen Ansatz wird – um diesem Forschungsdesiderat Rechnung zu tragen – die Einbettung des Spielens und Online-Spielens im Lebensverlauf, sowie die Relevanz des Computerspielens im Rahmen einer alltäglichen Spielkultur in den Mittelpunkt gerückt. Damit wird der individuelle Wandel von ‚Spielkarrieren’ im Laufe des Lebens über verschiedene Altersgruppen hinweg in den Blick genommen. Die im Projekt angelegte Frage nach der Spielesozialisation erlaubt es, die jeweilige Bindungskraft von Spielen und Spieltypen zu beschreiben.

Die Bearbeiter des Projekts sind Gerrit Herlyn und Helle Meister.

Von den "Klowänden" (Blogs) des Internet (2): Über die Not der Jugend ...

So nun sind zur Abwechslung die Bamberger dran. Unter dem Pseudonym "Federfuchser ("Kampfbasis des virtuellmillitanten Pazifismus - Ein Lebensbericht aus dem Irrenhaus Bayern"" werden wir darauf aufmerksam gemacht, dass die "Pluralisierung der Lebenswelten" von Studierenden nicht geschätzt und Eindeutigkeit verlangt wird, und vor allem eine einfache Lektüre:

"Seltsame Fächer und Die Spinnen Die Franzosen
Ah ja, dann ist da noch mein zweites Nebenfach, die sogenannte Europäische Ethnologie, ein Fach von welchem ich zunächst nicht wusste, was es darstellen sollte, bis ich feststellte, dass das niemand weiß und ein großer Teil der Kapazitäten des Faches dafür draufgeht es eventuell herauszufinden. Dies ist allerdings aus zwei Gründen erstaunlich schwierig: Zum Ersten ist man sich nicht über den Namen einig und streitet sich zwischen Kulturanthropologie, Volkskunde, Volkswissenschaft und einigen weiteren phantasievollen Ausdrücken. Zum Zweiten haben die Koriphäen auf diesem Gebiet enorme Schwierigkeiten sich auf ein Thema zu konzentrieren, selbst wenn sie nur einen einzigen Satz zu Papier bringen, sie haben essentielle Probleme mit solchen Nebensächlichkeiten wie grundlegender Grammatik und scheinen noch nie etwas von einem Satzende gehört zu haben. Ich will ja keine Namen nennen aber: Heinz Maus! Was dieser Mensch da schreibt ist so unlesbar wie Kant, nur dass jeder Satz ein anderes Thema, oder einer sogar zwei, behandelt und er ganz sicher kaum Ahnung von allen Themen hat, die er da im Amoklauf anreisst wie ein wahnsinniger Kautschukbauer mit der Spachtel."
 

Taktik und Taktung. Eine Diskursanalyse politischer Online-Proteste.

Marion Hamm, Associate am Forschungskolleg Kulturwissenschaftliche Technikforschung, derzeit Forschungsmitarbeiterin am Soziologisches Seminar in Luzern, hat gemeinam mit Stephan Adolphs und Oliver Marchart einen Aufsatz zur Diskursanalyse von Online-Protesten publiziert:

Marchart, Oliver/Adolphs, Stephan/Hamm, Marion: Taktik und Taktung. Eine Diskursanalyse politischer Online-Proteste. In: Ries, Marc/Fraueneder, Hildegard/Mairitsch, Karin (Hg.): dating.21. Liebesorganisation und Verabredungskulturen. Bielefeld 2007, S. 207-224.

INHALTSVERZEICHNIS
 

Klagenfurter Cultmedia-Workshop mit Forschungskolleg-Beteiligung: Die Zukunft der Informationsgesellschaft/Kulturelle Vielfalt und neue Medien

Das Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft der Alpen-Adria-Universität (Prof. Dr. Rainer Winter) veranstaltet gemeinsam mit dem European Network of Cultural Diversity and New Media (CULTMEDIA) (Prof. Dr. Gerhard Banse, Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse, Forschungszentrum Karlsruhe) vom 9.-11. Dezember 2007 an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt einen Workshop bzw. eine Tagung unter der Fragestellung "Die Zukunft der Informationsgesellschaft - Kulturelle Vielfalt und neue Medien":

"Die deutlich hervortretenden und sich intensivierenden Folgen der Globalisierung zum einen, die Präsenz des Internet zum anderen haben seit den 90er Jahren zu Diagnosen und Analysen geführt, welche die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien als
Motor kultureller und gesellschaftlicher Veränderungen ins Zentrum rücken. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts scheint die Gegenwartsdiagnose eines Informationszeitalters – verbunden mit Begriffen wie Informationsgesellschaft, Medienzivilisation, Netzwerkgesellschaft etc – common sense zu sein. Doch welche Konturen und Perspektiven, Möglichkeiten und Potentiale unterscheiden die sich herausbildende Cyber-Society von früheren kulturellen und gesellschaftlichen Formationen?

Ziel der Tagung ist es, in einem transdisziplinären und internationalen Dialog über die Kultur neuer Medien den informationellen Charakter der Gegenwart und der Zukunft zu
analysieren und zu verstehen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der kulturellen Vielfalt der digitalen, vernetzten und ubiquitären Medien. Im Mittelpunkt sollen dabei die Veränderungen kultureller Praxen im Kontext neuer Medien stehen."


Die Themen des diesjährigen CULTMEDIA-Treffens lauten: "Die Informationsgesellschaft - revisited", "Neue Medien und Politik", "Kompetenzen für die Informationsgesellschaft: (Multi-)Mediale Bildung im Cyberspace" und "Medien zwischen Kultur und Technik: Theorie und Empirie".

Am Dienstag, 11.12, wird auch Klaus Schönberger (Wissenschaftlicher Koordinator des Forschungskollegs Kulturwissenschaftliche Technikforschung" sprechen. Sein Thema. "Weblogs & Gender: Zur Geschichtlichkeit der Praktiken des Bloggens aus der Perspektive der Kulturwissenschaftlichen Technikforschung".
 

"Lessig ist lässig"- Monochrom's love song for Lawrence Lessig

Monochrom, meine Lieblingskombo aus Wien, hat auf boing boing-TV einen Austropop-Trash-Hit auf Lawrence Lessig umgedichtet:

"Lessig ist lässig" -
("That means he’s cool.")

"Then, Austrian art-pranksters Monochrom sing a song of love for Stanford law prof and famed copyright reform advocate Lawrence Lessig."



(fängt ungefähr in der Mitte des Videos, bei 2.40 an)

Monochrom ist lässig -

Denn da wäre noch ihr RFID-Song
und natürlich das Meisterstück: "Farewell Overhead"
 

Kommunikation@Gesellschaft: Neuer Beitrag zu den Versprechungen der Computerrevolution

Michael Friedewald, Projektleiter am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe, veröffentlichte in kommunikation@gesellschaft (Herausgeber: Jan Schmidt, Klaus Schönberger und Christian Stegbauer) einen Aufsatz, der die Rolle der Technikeuphorie in den USA zu Beginn der Herausbildung des Leitbilds der "Informationsgesellschaft" untersucht:

Friedewald, Michael (2007): Computer Power to the People! Die Versprechungen der Computer-Revolution, 1968–1973. In: kommunikation@gesellschaft, Jg. 8, Beitrag 9. Online-Publikation:
http://www.soz.uni-frankfurt.de/K.G/B9_2007_Friedewald.pdf

Michael Friedewald beschäftigt sich mit Fragen der Technikfolgenabschätzung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere neuer digitaler Medien.

Zusammenfassung
"In den letzten Jahren haben Wissenschaftler, Politiker und Manager vorhergesagt, dass der breite Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik zu radikalen gesellschaftlichen Veränderungen und zur Herausbildung der „Informationsgesellschaft“ führen würde. Die teilweise utopisch anmutenden Versprechungen basieren auf einer Reihe von Annahmen, die bereits von den Pionieren des modernen Paradigmas der Computernutzung in den späten 1960er und frühen 1970er Jahren formuliert worden waren. Um den Zusammenhang zwischen dieser Rhetorik und der Realität bewerten zu können, begibt sich dieser Beitrag auf die Suche nach den Wurzeln des Konzept der „Informationsgesellschaft“. Dazu werden die Konzepte der (a) Benutzerfreundlichkeit, (b) des universellen Zugangs und (c) der Interaktivität als Abwandlungen der klassischen revolutionären Ideale (Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit) untersucht. Dabei erweist sich die Idee der Informationsgesellschaft als eine Fortschreibung des Fortschrittsglaubens der Moderne."

k@g

HU Berlin: Ausschreibung Mitarbeiterstellen in der Europäischen Ethnologie-

Am Berliner Institut für Europäische Ethnologie sind zwei wissenschaftliche Mitarbeiterstellen ausgeschrieben:

1. Ausschreibung

Im Institut für Europäische Ethnologie ist zum 01. 04. 2008 die Stelle einer/s

Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mit 2/3 Teilzeitbeschäftigung befristet für 3 Jahre zu besetzten.
(Vgr. IIa – BAT-O nach AnwTV HU; Verlängerung ggf. möglich)


Kennziffer AN/133/07

Aufgabengebiet:
Wiss. Dienstleistungen in Forschung und Lehre (einschl. Beteiligung an der Koordination der Lehre im Bachelor- und Masterstudiengang) auf dem Gebiet der Europäischen Ethnologie; Gelegenheit zur Vorbereitung einer Promotion (nähere Informationen unter: http://www2.hu-berlin.de/ethno/)

Anforderungen:
Abschlossenes Hochschulstudium der Europäischen Ethnologie/Volkskunde

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (einschl. einer Kurzdarstellung über Vorstellungen der eigenen Rolle und Vorhaben im Institut) sind innerhalb von 7 Wochen (bis 18. 01. 2008) unter Angabe der Kennziffer AN/133/07 an die Humboldt-Universität zu Berlin, Philosophische Fakultät I, Institut für Europäische Ethnologie, Prof. Dr. Beck, Unter den Linden 6, 10099 Berlin zu richten.

Zur Sicherung der Gleichstellung sind Bewerbungen qualifizierter Frauen besonders willkommen, Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Da keine Rücksendung von Unterlagen erfolgt, bitten wir, mit der Bewerbung ausschließlich Kopien vorzulegen.



2. Im Institut für Europäische Ethnologie ist zum 01. 04. 2008 die Stelle einer/s

Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in befristet für 3 Jahre zu besetzen.
(Vgr. IIa – BAT-O nach AnwTV HU; Verlängerung ggf. möglich)


Kennziffer AN/132/07

Aufgabengebiet:
Wiss. Dienstleistungen in Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Europäischen Ethnologie sowie Beteiligung an der Koordination der Forschungs- und Projektarbeit im Institut; Aufgaben zur Erbringung zusätzlicher wiss. Leistungen (nähere Informationen unter: http://www2.hu-berlin.de/ethno/)

Anforderungen:
Abschlossenes Hochschulstudium und Promotion der Europäischen Ethnologie/Volkskunde

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (einschl. einer Kurzdarstellung über Vorstellungen der eigenen Rolle und Vorhaben im Institut) sind innerhalb von 7 Wochen (bis 18. 01. 2008) unter Angabe der Kennziffer AN/132/07 an die Humboldt-Universität zu Berlin, Philosophische Fakultät I, Institut für Europäische Ethnologie, Prof. Dr. Kaschuba, Unter den Linden 6, 10099 Berlin zu richten.

Zur Sicherung der Gleichstellung sind Bewerbungen qualifizierter Frauen besonders willkommen, Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Da keine Rück-sendung von Unterlagen erfolgt, bitten wir, mit der Bewerbung ausschließlich Kopien vorzule-gen.
 

Vokus 1/2007 erschienen

Der neueste Ausgabe des vokus (Jg. 17, 2007, Heft 1) (volkskundlich-kulturwissenschaftliche schriften, herausgegeben vom Institut für Volkskunde der Universität Hamburg sowie von der Hamburger Gesellschaft für Volkskunde) ist erschienen und online verfügbar (Die Printausgabe lässt sich über das Institut für Volkskunde der Universität Hamburg, ESA-West, Edmund-Sievers-Allee 1, 20146 Hamburg bestellen).

Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um auf zwei Artikel hinzuweisen, die von Mitgliedern des Forschungskollegs Kulturwissenschaftliche Technikforschung verfasst wurden:

Oldörp, Christine: Vom epistemologischen Bruch der Schrift. In: vokus 17 (2007) 1, S. 19-60.
Online verfügbar unter:
http://www.uni-hamburg.de/Wiss/FB/09/VolkskuI/Texte/
Vokus/2007-1/21-62_vokus2007-1-3.pdf



und

Petersen, Katrin: Beobachten. Überlegungen zur Systematisierung einer ›alltäglichen Kompetenz‹. In: vokus 17 (2007) 1, S.61-80. Online verfügbar unter:
http://www.uni-hamburg.de/Wiss/FB/09/VolkskuI/Texte/
Vokus/2007-1/63-81_vokus2007-1-4.pdf
 

Von den "Klowänden" (Blogs) des Internet (1): "Wer studiert schon freiwillig Volkskunde?"

In "Rosis Space" (9.11. 2007), einem Blog einer 19jährigen (Ex-)Volkskunde-Studentin aus Hainburg an der Donau (das liegt in Österreich im Bezirk Bruck an der Leitha zwischen Wien und Bratislava), wird eine uns hier interessierende Frage ausgesprochen und beantwortet:

"Kennt ihr das auch, dieses leise Verlangen nach etwas Veränderung in eurem Leben?
Im Moment habe ich den Eindruck, dass ich nicht mehr von der Stelle komme und unbedingt eine kleine, ok eine etwas größere, nagut eine wirklich große Veränderung von Nöten ist, um mein jetziges Leben wieder zum drehen/tanzen zu bringen. (...)
Ich muss nur dazu sagen, dass ich es nicht wirklich bereue, dass ich mein Studium unterbreche, weil ok, wer studiert schon freiwillig Volkskunde? Ich auf jedenfall nicht mehr!! Das steht schon mal fest. So kann ich mir in Ruhe überlegen, was ich wirklich aus meinem Leben machen will. Vielleicht geh ich dann studiern, was Anderes als Volkskunde - das is scho mal garantiert!- oder ob ich nicht vielleicht arbeiten geh... Wer weis, vielleicht werd ich auch in Amerika, als große Schauspielerin oder Entertainerin entdeckt. "


"Keep always smiling" (Zitat von ihr)
 

Basel: Ausschreibung von Projektstellen: „Visuelle Darstellungen von Jugendlichen"

Das Institut für Medienwissenschaft der Universität Basel hat vom 1.3.2008 bis 31.12.2010 im Rahmen des vom Schweizer Nationalfonds (SNF) bewilligten Forschungsprojekts „Visuelle Darstellungen von Jugendlichen im Spannungsfeld konkurrierender fotografischer Rahmen. Inventarisierung und Analyse jugendlicher Selbst- und Fremdbilder in Print- und Netzmedien“ zwei Wiss. Assistenzstellen zu besetzen.


Am Institut für Medienwissenschaft der Universität Basel wird unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus Neumann-Braun das vom Schweizer Nationalfonds (SNF) bewilligte Forschungsprojekt „Visuelle Darstellungen von Jugendlichen im Spannungsfeld konkurrierender fotografischer Rahmen. Inventarisierung und Analyse jugendlicher Selbst- und Fremdbilder in Print- und Netzmedien“ durchgeführt.
In diesem Forschungsprojekt gilt es für eine Laufzeit vom 1.3.2008 bis 31.12.2010 folgende Stellen zu besetzen:

• Wiss. Assistenz (mit erstem Abschluss)
• Wiss. Assistenz (mit Promotion).

Qualifikationsprofil der Wiss. Assistenz mit erstem Abschluss:
- Abgeschlossenes Lizentiats- bzw. Magisterstudium oder Diplomstudium mit sozial- bzw. kulturwissenschaftlicher Ausrichtung
- Grundlegende Kenntnisse kultur- und sozialwissenschaftlicher sowie medienwissenschaftlicher Theorien, insbes. Theorien des (medialen) Bildes resp. visueller Kommunikation sowie der Digitalmedien resp. computervermittelter Kommunikation
- Gute Kenntnisse der Theorien und empirischen Befunde der Jugendsoziologie und Jugend(sub)kulturforschung
- Methodologische Grundkenntnisse sowie gute Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit inhaltanalytischen und (netz-) ethnographischen Methoden
- Gute Kenntnisse im Umgang mit Computern, insbes. mit dem Internet und sog. Web 2.0-Angeboten; versierter Umgang mit Angeboten wie myspace, youtube, flickr etc.
- Bereitschaft, sich in technische (Bilder-Retrieval, Computer, Software, Internet, techn. Standards der Bildspeicherung, Fragen der Archivierung etc.) und organisatorische (Datenbankmanagement) Fragen einzuarbeiten
- Fähigkeit und Bereitschaft im Team und unter Bedingungen von Interdisziplinarität zu arbeiten.

Qualifikationsprofil der Wiss. Assistenz mit Promotionsabschluss:
- Abgeschlossene Promotion mit mediensoziologischer Ausrichtung
- Fundierte Kenntnisse kultur- und sozialwissenschaftlicher sowie medienwissenschaftlicher Theorien, insbes. Theorien des (medialen) Bildes resp. visueller Kommunikation sowie der Digitalmedien resp. computervermittelter Kommunikation
- Insbesondere sollte eine Kooperation mit dem Eikones-Schwerpunkt der Universität Basel möglich werden; dies setzt profunde Kenntnisse aktueller Bildtheorien sowie entsprechender method(olog)ischer Interpretationsverfahren visueller Kommunikate voraus
- Methodologische Grundkenntnisse sowie gute Kenntnis und Erfahrung im Umgang mit inhaltanalytischen und (netz )ethnographischen Methoden
- Sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Computern, insbes. mit dem Internet und sog. Web 2.0-Angeboten; versierter Umgang mit Angeboten wie myspace, youtube, flickr etc.
- Grundlegende Kenntnisse von Verfahren des Bilder-Retrievals und Datenmanagements
- Bereitschaft, sich in technische (Computer, Software, Internet, techn. Standards der Bildspeicherung, Fragen der Archivierung etc.) und organisatorische (Datenbankmanagement) Fragen einzuarbeiten
- Fähigkeit und Bereitschaft im Team und unter Bedingungen von Interdisziplinarität zu arbeiten
- Fähigkeit zum verantwortlichen Projektmanagement sowie zur Arbeitsdokumentation und Publikationsaktivität.

Bewerbungsunterlagen und -frist:
Bewerbungsunterlagen in üblicher Form sind bis spätestens 17.12.2007 postalisch einzureichen. Für weitere Einzelheiten siehe: www.mewi.unibas.ch

Kontaktadresse:
Sekretariat Medienwissenschaft / Frau Hufft; Universität Basel; /i/f/m (Institut für Medienwissenschaft); Bernoullistrasse 28;
CH-4056 Basel; Tel.: Sekretariat +41 61 267 08 70

Prof. Dr. Klaus Neumann-Braun
Bernoullistr.28, 4056 Basel
Telefon +41 61 267 08 89
k.neumann-braun[at]unibas[dot]ch

3Sat: "Neues" über Weblogs

DGRneues01In der der vergangenen Sendung vom 18.11. 2007 widmet sich das 3sat-Computermagazin "neues" dem Thema "Bloggen":

Die Themen der Sendung: Web 2.0 Expo Berlin / Watchblogger - Medienmacht im Internet / Faszination Bloggen / Helden und Antihelden im Internet / Was ist neu im Web 2.0 u.v.m.

In der 3sat-Mediathek lässt sich wahlweise die ganze Sendung oder einzelne Beiträge online anschauen. Ebenso lässt sich das Ganze als Podcast runterladen

In der Mitte der Sendung, unmittelbar in Anschluss an den Watch-Blog-Beitrag, gibt es auch ein sehr schönes und informatives Interview mit Johanna Roering, kommunikation@gesellschaft-Autorin über Milblogs.

In der Regel sind die Filme in der Mediathek eine Woche lang online. Also hurtig!
Ein Weblog mit Informationen und Meinungen rund um Fragen der Kulturwissenschaftlichen Technikforschung

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Robo-Bar
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amischerikow - 14. Feb, 16:36
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Publikationen aus dem Forschungskolleg










Gerrit Herlyn
Deutungsmuster und Erzählstrategien bei der Bewältigung beruflicher Krisenerfahrungen In: Seifert, Manfred/Götz, Irene/Huber, Birgit (Hg.): Flexible Biographien. Horizonte und Brüche im Arbeitsleben der Gegenwart. Frankfurt u. a. 2007, S. 167-184.








Anika Keinz, Klaus Schönberger und Vera Wolff (Hrsg.)
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