k@g: Die Geschlechterdimension von Weblogs

Die inzwischen im 9. Jahrgang erscheinende in kommunikation@gesellschaft (Journal für alte und neue Medien aus soziologischer, kulturanthropologischer und kommunikationswissenschaftlicher Perspektive / Herausgeber: Jan Schmidt, Klaus Schönberger und Christian Stegbauer) bleibt dran am Weblog-Thema. Franka Hesse (Bochum) analysiert im ersten Beitrag des Jahrgangs 2008 den Zusammenhang von Geschlecht und Weblogs. Einerseits argumentiert sie inhaltsanalytisch, andererseits gibt sie Aufschluss über die geschlechtlichen Verteilungen in der deutschen Blogossphäre:

Hesse, Franka (2008): Die Geschlechterdimension von Weblogs: Inhaltsanalytische Streifzüge durch die Blogosphäre. In: kommunikation@gesellschaft, Jg. 9, Beitrag 1. Online-Publikation: http://www.soz.uni-frankfurt.de/K.G/B1_2008_Hesse.pdf

Zusammenfassung
Die Mehrheit der deutschen Weblog-Autor/-innen ist weiblich, zu diesem Ergebnis kommt eine Bochumer Untersuchung aus dem Jahre 2006. Auf der Grundlage einer Zufallsauswahl von 464 Weblogs konnten Aussagen zu Geschlecht und Alter von Weblog-Autor/-innen gemacht werden. Es zeigte sich, dass besonders weibliche Teenager diese Form der Publikation im Internet nutzen. Ausgehend von der Fragestellung ob das Führen von Weblogs Ansatzpunkte für politische Beteiligung bietet, die auch von Frauen genutzt werden, wurden die Weblogs des Samples zudem inhaltsanalytisch untersucht. Dabei zeigten sich Unterschiede zwischen den Blogs männlicher und weiblicher Autoren. Im Vergleich zeigten darüber hinaus häufig verlinkte Blogs einen deutlich geringeren Frauenanteil. Insgesamt erscheinen die Ausdrucksformen innerhalb der deutschen Blogosphäre hochgradig gegendert.


k@g
 

Ausstellung „Gegenwart und Zukunft der Kommunikation“

im Museum für Kommunikation Hamburg

Am 23. Januar 2008 wird im Museum für Kommunikation Hamburg die Ausstellung „Gegenwart und Zukunft der Kommunikation. Eine Ausstellung über Menschen, Technik und Alltag“ eröffnet. Sie wird dort vom 24. Januar bis zum 24. März 2008 zu sehen sein.

Die Ausstellung ist ein Kooperationsprojekt des Museums mit dem Institut für Volkskunde/Kulturanthropologie der Universität Hamburg und dem Forschungskolleg Kulturwissenschaftliche Technikforschung. In einem dreisemestrigen Projektseminar entwickelten Studierende Ideen, wie das komplexe Verhältnis von Mensch und Technik kreativ vermittelt werden kann.

Die Ausstellung stellt den Menschen und seine alltäglichen Erfahrungen in den Mittelpunkt. Sie richtet den Blick auf das, woran wir uns gerade gewöhnen und gewöhnt haben – auf den Umgang mit Handy und Co. Dabei verzichtet sie weitestgehend auf erklärende Texte, vielmehr laden elf Module zum Nachdenken und zum Dialog ein: Schicken Sie in der Visionsbox eine E-Mail in die Zukunft. Erleben Sie eine Telefonzelle als Opferbox. Notieren Sie in der Bedeutungswerkstatt eigene Erfahrungen. Setzen Sie „gefühlte Entfernungen“ ins Bild. Beobachten Sie den „homobil“. Lassen Sie sich von der Assoziationstapete zum Nachdenken über Design anregen. Sprechen Sie mit einem nicht-menschlichen Wesen. Und: Entsorgen Sie Ihr altes Mobiltelefon in die „Handy-Mülleimer“ - die Alt-Handys kommen der Hamburger Tafel e.V. zugute.

Museum für Kommunikation Hamburg
Gorch-Fock-Wall 1
20354 Hamburg
Tel.: 040/ 357 636 0
Fax: 040/ 357 636 20
E-Mail: mk.hamburg[at]mspt.de
www.museumsstiftung.de/hamburg

Hier kann der Flyer zur Ausstellung als pdf-File runtergeladen werden
 

"Hamburg damals" heute und in den nächsten Tagen jeweils 12 Uhr auf 3sat

Hamburg damals
3.1. 2008, 12:00 Uhr 3sat

Zeitgeist, Ereignisse, Erinnerungen - Eine sechsteilige Zeitreise von Christian Mangels - 4. Die Jahre 1965 bis 1969 -

"Im Hafen wird 1968 das erste Vollcontainerschiff abgefertigt: Das beginnende Container-Zeitalter verändert Arbeitsabläufe und Arbeitsbedingungen an den Kais, aber Hamburg kann seinen Ruf als "schneller Hafen" behaupten."


Freitag, den 04.01.2008, 12:00 Uhr

Hamburg damals

Zeitgeist, Ereignisse, Erinnerungen
Eine sechsteilige Zeitreise von Christian Mangels
5. Die Jahre 1970 - 1974

"Hamburg in der ersten Hälfte der 1970er Jahre, die Hansestadt ist eine pulsierende Metropole: Der"Starclub" schließt, das "Onkel Pö" öffnet. Udo Lindenberg, Otto, Leinemann, die Rentnerband und andere prägen eine neue Musik. Rhythmen und Texte der "Hamburger Szene" sind in aller Munde - und in aller Ohren. Programmkinos verändern Filmtheater und Kinokultur. Architektonische Superlative und gewaltige Ingenieurleistungen verändern das Stadtbild."


Samstag, den 05.01.2008, 12:00 Uhr

Hamburg damals

Zeitgeist, Ereignisse, Erinnerungen
Eine sechsteilige Zeitreise von Christian Mangels
6. Die Jahre 1975 - 1979

"Großprojekte für den Verkehr werden in Betrieb genommen: der Elbtunnel, der Elbe-Seiten-Kanal und - bei Maschen, im Süden der Hansestadt - der größte Rangierbahnhof Europas."

Zwei Mal Wiss. Mitarb. "Europäische Ethnologie" (HU Berlin)

Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin
Bewerbungsschluss: 18.01.2008

1. Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mit 2/3 Teilzeitbeschäftigung
befristet für 3 Jahre zu besetzten.
(Vgr. IIa – BAT-O nach AnwTV HU; Verlängerung ggf. möglich)

Kennziffer AN/133/07

Aufgabengebiet:
Wiss. Dienstleistungen in Forschung und Lehre (einschl. Beteiligung an der Koordination der Lehre im Bachelor- und Masterstudiengang) auf dem Gebiet der Europäischen Ethnologie; Gelegenheit zur Vorbereitung einer Promotion (nähere Informationen unter: http://www2.hu-berlin.de/ethno/)
Anforderungen:
Abschlossenes Hochschulstudium der Europäischen Ethnologie/Volkskunde

2. Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in vollzeit befristet für 3 Jahre zu besetzen. (Vgr. IIa – BAT-O nach AnwTV HU; Verlängerung ggf. möglich)

Kennziffer AN/132/07

Aufgabengebiet:
Wiss. Dienstleistungen in Forschung und Lehre auf dem Gebiet der
Europäischen Ethnologie sowie Beteiligung an der Koordination der
Forschungs- und Projektarbeit im Institut; Aufgaben zur Erbringung
zusätzlicher wiss. Leistungen (nähere Informationen unter:
http://www2.hu-berlin.de/ethno/)
Anforderungen:
Abschlossenes Hochschulstudium und Promotion der Europäischen
Ethnologie/Volkskunde

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (einschl. einer Kurzdarstellung über Vorstellungen der eigenen Rolle und Vorhaben im Institut) sind innerhalb von 7 Wochen (bis 18. 01. 2008) unter Angabe der Kennziffer an die Humboldt-Universität zu Berlin, Philosophische Fakultät I, Institut für Europäische Ethnologie, Prof. Dr. Wolfgang Kaschuba, Unter den Linden 6, 10099 Berlin zu richten.

Zur Sicherung der Gleichstellung sind Bewerbungen qualifizierter Frauen besonders willkommen, Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Da keine Rücksendung von Unterlagen erfolgt, bitten wir, mit der Bewerbung ausschließlich Kopien vorzulegen.

Prekarisierung von Wissenschaft und wissenschaftlichen Arbeitsverhältnissen

Freitag, 11.01.2008, 16:00 Uhr bis Samstag, 12.01.2008, 17:00 Uhr

Ort: Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Leipzig
Flyer als PDF

Arbeitstagung des Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi), in Kooperation mit

BFW - Bildungs- und Förderungswerk der GEW
FIB - Forschungs- und Informationsstelle beim BdWi
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen
StudentInnenRat der Universität Leipzig
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Seit Ende der 70er Jahre, spätestens jedoch seit der 3. HRG-Novelle und dem so genannten Zeitvertragsgesetz (1985) wird die strukturelle Unterfinanzierung der Hochschule in Lehre und Forschung überwiegend durch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen. Mittelbaus aufgefangen.
In letzter Zeit häufen sich Meldungen, die auf die Phänomene eines neuartigen „akademischen Proletariats“ hinweisen, wodurch die bisherigen Verschlechterungen nicht nur graduell fortgesetzt werden, sondern möglicherweise eine neue Qualität in der Entwicklung des sich zwischen Massenbetrieb und „Exzellenzzentren“ polarisierenden deutschen Hochschulsystems angezeigt ist.

Zunahme atypischer Beschäftigung

Als gesichert gilt, dass die Zahl der „irregulären“ wissenschaftlichen Beschäftigten relativ und absolut (vorrangig, wenn auch nicht ausschließlich, Lehrbeauftragte sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten) wächst und dass diese immer mehr zu einer Stütze des regulären Lehrangebotes werden: an manchen Fachbereichen betrifft dies bis zu 50 Prozent der Pflichtveranstaltungen. Ursprünglich sollten Lehraufträge eine Ergänzung der Studienangebote durch Menschen aus der (normalbeschäftigten) Berufspraxis – und damit eine willkommene Form des Austausches zwischen Hochschule und Gesellschaft – sein. Mittlerweile wächst der relative Anteil derjenigen, die von Lehraufträgen (im Schnitt: 300 Euro pro Semester) und anderen Honorartätigkeiten „hauptberuflich“ leben. Die Ausbildung des so genannten wissenschaftlichen Nachwuchses realisiert sich immer weniger über reguläre Beschäftigung-verhältnisse. In der Forschung läuft kaum noch etwas ohne Drittmittel, wobei die Vertragsbedingungen (Dauer, Arbeitsumfang) sich ständig verschlechtern.

Der allgemeine Trend der Deregulierung von Arbeitsverhältnissen („Arbeitskraftunternehmer“) nimmt im Wissenschaftsbetrieb offenbar spezifische Formen der Herausbildung einer neuartigen Schicht hochqualifizierter, gering entlohnter schein-selbstständiger Wissensarbeiterinnen und -arbeiter an. Allerdings erfolgt dies auch nicht gleichmäßig, sondern die Probleme sind in den einzelnen Fachgebieten sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Bestandsaufnahme und Widerstand

Ziel der Tagung ist es erstens, diese Problematik im Sinne einer Bestandaufnahme präziser zu erfassen und öffentlich sichtbarer zu machen. Zweitens geht es um die Diskussion von Widerstands- und Reformperspektiven im Sinne der (von verschiedenen historischen Mittelbaubewegungen formulierten) Zielsetzung "Aufgabengerechte Personalstruktur – was heißt das heute?". Schließlich sollen drittens die Auswirkungen einer Deregulierung akademischer Arbeitsverhältnisse auf wissenschaftliche Denk- und Verhaltensweisen diskutiert werden

Programm hier einsehen


Anmeldung/Organisation

Zeit: 11./12. Januar 2008
Ort: Universität Leipzig

Kosten:
Für die Tagung wird ein Kostenbeitrag von 10,- Euro (5,- Euro) erhoben.

Unterkunft:
Auf ausdrücklichen Wunsch vermitteln wir sehr einfache Übernachtungsmöglichkeiten (Turnhalle).

Tagungsort:
Hauptgebäude der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig (unmittelbar an der Einmündung Marschnerstraße/Jahnallee).

Wir bitten um verbindliche Anmeldung!

Teilnahmegebühr in Höhe von10,- Euro (5,- Euro) bitte überweisen an:
BdWi
Konto 16 408 808
Volksbank Mittelhessen
BLZ 513 900 00
Stichwort: Prekär-Tagung

Anmeldung bitte an:
BdWi, Gisselberger Str. 7, 35037 Marburg
bdwi@bdwi.de
Tel.: 06421 21395, Fax: 06421 24654

Oder hier per Online-Formular
(nach unten scrollen)

Sabine Zelger zum frühen Telephon

Anton Tantners Adresscomptoir verweist auf den Beitrag von Sabine Zelger "Wissen durch Störung. Das frühe Telefon in Bericht und Literatur" (Abstract | PDF) auf Kakanien Revisited.
 

Förderpreis Agrargeschichte

Arbeitskreis für Agrargeschichte, Münster/Kiel
Bewerbungsschluss: 31.01.2008

Der Arbeitskreis für Agrargeschichte AKA besteht seit 1994 und ist ein zentrales Forum für agrargeschichtliche Forschung im deutschsprachigen Raum. Erstmals schreibt der AKA aus:

Förderpreis Agrargeschichte, dotiert mit 1000 Euro


Prämiert werden die besten Studienabschlussarbeiten zu
agrargeschichtlichen Themen, etwa zu Umwelt, Kulturlandschaft, Technik, Wirtschaft, Gesellschaft, Familie, Demografie, Alltag, Sachkultur oder Politik.

Adressaten
Der Arbeitskreis ermutigt Absolventen und Absolventinnen der Geschichte (aller Epochen), Volkskunde, Geografie, Soziologie, Politologie, Kunstgeschichte, Ur- und Frühgeschichte, Archäologie, Stadt- und Landschaftsplanung sowie verwandter Fächer, sich mit einschlägigen Beiträgen zu beteiligen. Prämiert werden Studienabschlussarbeiten (Master, M.A., Diplom, 1. Staatsexamen, Lizentiat bzw. vergleichbare Abschlüsse) der Jahre 2006 und 2007 (Datum des Abschlusses). Diese dürfen noch nicht veröffentlicht sein.

Jury
Die Jury wird gebildet aus dem vierköpfigen Vorstand des AKA. Der
Vorstand lässt die eingereichten Arbeiten anonymisiert von je zwei
Gutachtern beurteilen. Bei einer sehr großen Zahl der Wettbewerbsbeiträge behält sich der Vorstand des AKA eine Vorauswahl der Beiträge vor. Bei einem Mangel an geeigneten Beiträgen wird kein Preis vergeben. Bei mehreren preiswürdigen Arbeiten wird die Preissumme geteilt. Eine Rechtspflicht zur Verleihung der Preise besteht nicht. Bewerbungen von AKA-Mitgliedern sind zulässig.

Kriterien

Die Arbeiten können interdisziplinär angelegt sein und Felder der
Agrargeschichte mit anderen geschichtlichen Bereichen verknüpfen.
Wesentliches Kriterium für die Aufnahme in den Wettbewerb ist, dass ein Beitrag zur Agrargeschichte des deutschsprachigen Raumes geleistet wird. Wesentliche Kriterien der Prämierung sind die Relevanz der Problemstellung, die Originalität der Methode und die Qualität der Argumentation.

Formalia
Die Arbeiten müssen deutsch- oder englischsprachig sein. Die Bewerbung muss enthalten:
- einen kurzen Lebenslauf der Autorin/ des Autors
- ein Manuskript der Arbeit
- eine Zusammenfassung der Arbeit von ca. 1500 Zeichen
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses

Adresse
Die Beiträge sind bis zum 31.1.2008 an den Vorsitzenden des AKA zu
senden:
Prof. Dr. Werner Rösener
- Förderpreis -
Historisches Institut
Justus-Liebig-Universität Gießen
35394 Gießen

Zu weiteren Informationen über die Arbeit des Arbeitskreises siehe
http://www.agrargeschichte.de

Ein erfolgreiches und gutes 2008

wünscht das Forschungskolleg Kulturwissenschaftliche Technikforschung den LeserInnen seines Weblogs und allen KollegInnen und FreundInnen.

Wir werden mit mindenstens zwei neuen Projekten im Laufe des Jahres beginnen und somit gibt es gute Gründe hier ab und an vorbei zu schauen.

Klaus Schönberger
 

Experten über Laien

Auf dem Kongress des Chaos Computer Club 24C3 gab es nicht nur eine per Dampfkraft betriebene Telex-Maschine, die RSS-Feeds ausdrucken kann, sondern auch einen aus kulturanthropologischer Sicht sehr interessanten Vortrag von Markus Beckedahl von netzpolitik.org. Der Vortrag mit dem Titel 23 Wege für Deine Rechte zu kämpfen ist nicht nur auf der ersten, inhaltlichen Ebene sehens-und hörenswert, interessant sind auch die vielen Nebenbemerkungen, z.B. über die digitale Kluft zwischen den Generationen. Ausserdem erklärt hier ein Experte anderen Experten Verhaltensweisen von und Umgehensweisen mit Laien.



Obwohl....Äh...Nun ja: Experten? Laien? Wo ist denn da die Grenze? Die Frage sprengt den Rahmen und wird somit vertagt.
(Puh, gerade noch die Kurve gekriegt, bevor ich hier Ärger mit dem Lehrpersonal bekomme.)
Auf jeden Fall in voller Länge sehenswert. Auch die Anmerkungen aus dem Publikum zum Schluss.
 

CfP 2008: m e r z W i s s e n s c h a f t: Medien und Lesen

m e r z W i s s e n s c h a f t
m e d i e n + e r z i e h u n g
c a l l f o r p a p e r s 2 0 0 8


Medien und Lesen

Die Printmedien haben im kulturellen Maßstab zu ausdifferenzierten Lesekompetenzen geführt, die Kindern und Jugendlichen in Prozessen der Alphabetisierung und der Aneignung von Lesehaltungen, Textsortenkenntnissen und Lesegewohnheiten vor allem in der Schule vermittelt werden. Die neueren Medien haben sich längst in diese Erwerbswege „eingeklinkt“, ohne dass wir befriedigende Kenntnisse darüber haben, wie man sich die Verbindungen von Medienrezeption und Lesen im Einzelnen vorzustellen hat. Trotzdem ist häufig von Lesekompetenz als einer „Schlüsselqualifikation“ oder „Grundlage“ von Medienkompetenz die Rede.
Dabei fällt auf, dass zusammenhängende Aspekte der Print- und audiovisuellen Medien in der Forschung noch getrennt betrachtet werden. Vom Fokus auf das Lesen ausgehend lassen sich Fragen zu einer integrierten Betrachtung von Medienkompetenz formulieren.

• Medialitätsbewusstsein als elementare Komponente von Medienkompetenz beinhaltet die Realisierung des Unterschieds zwischen medial vermittelter und unmittelbarer Erfahrung. Welche Erkenntnisse zum Medialitätsbewusstsein liegen beim Lesen (und ggf. beim Umgang mit anderen Medien mit Bezug auf die Leseforschung) vor?
• Von Seiten der Kognitionstheorie und der Leseforschung sind die medienspezifischen Verarbeitungsmuster für Schriftmedien relativ differenziert erforscht und theoretisch modelliert worden. Worin bestehen diese? Und ggf. wo sind Bezüge zum Umgang mit digitalen Medien zu sehen?
• Welche Rolle spielt die medienspezifische Genuss- aber auch Kritikfähigkeit für die Entwicklung einer umfassenden, das Lesen einschließenden Medienkompetenz? Inwiefern bedingen beide die Fähigkeit zur Selektion und Kombination bei der Mediennutzung?
• Welche Bedeutung haben produktive Partizipationsmuster für die Aneignung der Printmedien aber auch der digitalen Medien?
• Welche Arten von Anschlusskommunikation begleiten die Medienrezeption?

Welche Funktionen und Bedeutungen die Spezifik einzelner Medien im Hinblick auf Medienkompetenz erhält, soll in merzWissenschaft 2008 theoretisch erörtert und empirisch ausgelotet werden.

merzWissenschaft bietet ein Forum, um die wissenschaftliche Auseinandersetzung in der Medienpädagogik zu fördern und die theoretische Fundierung der Disziplin weiterzutreiben. Dabei sollen auch Forschungen im Ausland einbezogen werden. Zugleich möchte merzWissenschaft mit benachbarten Disziplinen Debatten über medienbezogene Perspektiven anregen. merzWissenschaft erscheint einmal jährlich, jeweils als letztes merz-Heft des Jahres. Für das Jahr 2008 lädt merzWissenschaft zur Einreichung von Beiträgen ein, die im oben skizzierten Themenkomplex verortet sind.

Kriterien
Erwünscht sind Beiträge, die
• empirisch oder theoretisch fundiert sind,
• neue Aspekte oder Zugänge zum Thema aufzeigen und
• bisher unveröffentlicht sind.

Interessierte Autorinnen und Autoren werden gebeten, bis zum 25. Februar 2008 ein Abstract (max. 4000 Zeichen inkl. Leerzeichen) bei merz einzureichen. Im Falle der Annahme der Abstracts durch die merzWissenschaftsredaktion stehen ca. 14 Wochen für das Verfassen der Beiträge (max. 30.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) zur Verfügung. Abgabe der Artikel ist der 23. Juni 2008. Die eingereichten Beiträge werden anschließend in anonymisierter Form einem Peer Review Verfahren unterzogen. Erscheinungstermin für merzWissenschaft ist Ende 2008.

Termine im Überblick
25. Februar 2008: Abgabe der Abstracts
07. März 2008: Entscheidung über die Annahme bzw. Ablehnung von Beiträgen
23. Juni 2008: Abgabe der Beiträge
30. Juni bis 5. September 2008: Begutachtungsphase
August/September 2008: ggf. Überarbeitung
29. September 2008: endgültige Abgabe

merzRedaktion, Pfälzer-Wald-Str. 64, D - 81539 München, merz@jff.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Susanne Eggert, Fon +49.89.68989-120
 

Meinungen über Technik (6): Georg Danzer: "Zerschlagt die Computer"

Georg Danzer - Zerschlagt Die Computer

Sie wissen, wer Du bist
Sie wissen, was Du isst
Sie kenn genau Deine Masse

Du bist schon programmiert
Jetzt wirst Du kontrolliert
Zu Hause und auch auf der Strasse

Zerschlagt die Computer

Sie kennen Dich genau
Sie kennen Deine Frau
Sie lesen vor Dir Deine Zeitung

Sie wissen, wie Du liebst
Mit wem Du Dich umgibst
Sie sitzen schon in deiner Leitung

Zerschlagt die Computer
Zerschlagt die Computer…

Diese riesige Maschine
Die uns alle kontrolliert
Hat ein krankes Hirn
Und duldet keinen
Der nicht funktioniert

Doch ich hab' sie jetzt durchschaut
Diese grosse Menschenfalle
Diese riesige Maschine
Sind wir alle
Sind wir alle

In einem Interview Anfang Januar 2006 äußert sich der im Sommer verstorbene Georg Danzer nochmals zu diesem Lied:

War das bei Alben wie „Notausgang“, „Traurig aber wahr“, etc. nicht der Fall?

GD: In den frühen 1980ern war es insofern einfacher, weil man wirklich limitiert war auf sich und seinem Instrument. Heute ist man viel mehr den Verlockungen des Computers ausgesetzt. Wenn man die Gelegenheit hat, auf dem Computer irgendein Loop oder Sample zu nehmen, und sich daran voranhantelt, dann entsteht zwar aufs erste Hinhören etwas, das vielleicht oberflächlich gehört geil klingt, aber bei näherer Betrachtung die lebendige Substanz vermisst. Deswegen arbeite ich auch heute noch so, dass ich meine Gitarre, ein Heft zum Schreiben und einen DAT-Rekorder, aber keinesfalls einen Computer, nehme und mich irgendwo in Spanien zurückziehe, damit ich von niemanden erreicht werde.

Hat insofern das Lied „Zerschlagt die Computer“ für dich weiterhin Gültigkeit?

GD: “Zerschlagt die Computer“ habe ich aus einem anderen Grund geschrieben, und – erstens einmal – ist es eines jener Lieder für mich, die ich besser nicht geschrieben hätte, weil es letztendlich nur ein Rundumschlag ist. Aus damaliger Sicht war es ganz anders zu verstehen. Es ging um den gläsernen Menschen, um den Überwachungsstaat. Man weiß heute, dass Deutschland jenes Land innerhalb der EU mit der häufigsten Telephonüberwachung ist. Ich habe aber nichts gegen Heim-Computer, ich liebe meinen Apple, solange er funktioniert, wenn er mich in Stich lässt und verarscht, dann hasse ich ihn, aber das geht ja jedem so. Ich liebe auch das Internet, E-Mails zu schreiben und zu surfen; wenn ich bei Google einen Begriff eingebe – z.B. an welchem Tag Robespierre geköpft wurde und ich finde das innerhalb von zwei Minuten – das schätze ich schon sehr. Die weltweite Vernetzung kann eine enorme Hilfe sein, aber es täuscht mitunter auch. Wir sind zwar weltweit vernetzt, aber nicht mit Nahrung. In Russland verhungern Leute in ihren Häusern, und in anderen Ländern geht es Menschen noch ungleich schlechter, da hilft das ganze Internet nichts. Peter Ustinov sagte kürzlich: "Terror ist der Krieg der Armen, Krieg ist der Terror der Reichen." Das ist ein sehr weiser Satz.
 

CATaC'08 (1) Call for Papers

ICTs Bridging Cultures? Theories, Obstacles, Best Practices
6th International Conference on Cultural Attitudes towards Technology and Communication (CATaC08)


24-27 June 2008
Universite de Nîmes, France
Conference languages: English and French
www.catacconference.org

The biennial CATaC conference series - 10 years old in 2008! - provides a premier international forum for current research on how diverse cultural elements shape the implementation and use of information and communication technologies (ICTs). The conference series brings together scholars from around the globe who provide diverse cultural and disciplinary perspectives in their presentations and discussions of the conference theme and topics (listed below).

Nîmes, inhabited by Celts since the 4th ct. B.C.E., became a Gallo-Roman city in 18 BCE, and is home to some of the best-preserved examples of Roman engineering and architecture. The Pont de Gard, an aquaduct bridge across the Gard river, serves as our primary metaphor for CATaC 2008: ICTs as technologies bridging cultures. Our venue in multi-cultural Nîmes further provides us with a number of cultural experiences and pleasures unique to the South of France. Finally, CATaC 2008 emphasizes francophone participation in a number of ways, including, translation provided for abstracts in French and English, and for questions and answers following presentations.

Original full papers (especially those which connect theoretical frameworks with specific examples of cultural values, practices, etc.) and short papers (e.g. describing current research projects and preliminary results) are invited.

TOPICS include but are not limited to:
- Language as a core issue in cultural diversity with IT: are languages shaping a new IT world?
- CMC as fostering and/or threatening cultural diversity
- Theoretical and practical approaches to analyzing "culture" and its impact on the use and implementation of ICTs
- ICTs in the francophone world, including: influences of francophone usages globally and cross-cultural comparisons
- Beyond glocalization and homogenization: new mixtures of identities and cultures as facilitated by ICTs
- Empowerment and CMC, including issues of gender, languages and power (economic, political, social)
- Values, ethics, justice, and ICTS
- Cultural and linguistic diversity and e-learning

SUBMISSIONS
All submissions will be peer reviewed by an international panel of scholars and researchers. Accepted papers will appear in the conference proceedings. Submission of a paper implies that it has not been submitted or published elsewhere. At least one author of each accepted paper is expected to present the paper at the conference.

Schedule:
- Full papers (maximum 15 formatted pages) - 14 January 2008
- Short and panel papers (3-5 formatted pages) - 21 January 2008
- Notification of acceptance - mid February 2008
- Final formatted papers - 28 February 2008

The review process will be handled electronically through a review system, linked to the conference website. Papers may be submitted in either French or English. We strongly encourage submissions to include abstracts both in French and English, since accepted papers will be published in the Proceedings with abstracts in both languages. We will translate abstracts if necessary. Accepted papers must be formatted according to the conference proceedings template (download from www.catacconference.org).

KEYNOTE SPEAKERS
The keynote speakers are Marie-Françoise Narcy-Combes, University of Nantes, and Jean-Paul Narcy-Combes, University of Paris 3-Sorbonne Nouvelle. Their topic is "Local Eyes for Global Vision: Can human intelligence and technology help?"

PANELS
The program includes a number of panels:
- Culture and psychology (Chair: Professor Alexander Voiskounsky, Moscow State University, Russia)
- Beyond Hall, Hofstede, and 'Culture' (Chairs: Connie Kampf, University of Aarhus, Denmark and Jose Abdelnour-Nocera, Thames Valley University, UK)
(Additional panel proposals will be considered.)

ACCOMMODATION
Accommodation details are on the conference website. Be aware that Nîmes is a very popular vacation destination in June and July so accommodation will need to be booked as early as possible.

SPONSORS
Universite de Nîmes
Institut Universitaire de Formation des Maîtres de Montpellier
Institut Universitaire de Technologie de Bèziers

CONFERENCE CHAIRS
Charles Ess, Drury University, USA, catac@it.murdoch.edu.au
Fay Sudweeks, Murdoch University, Australia, catac@it.murdoch.edu.au

CONFERENCE VICE CHAIR
Marie-Christine Deyrich, IUFM de Montpellier,
France, marie-christine.deyrich@montpellier.iufm.fr

PROGRAM CHAIR
Herbert Hrachovec, University of Vienna, Austria
 

Interview mit Andrej Holm und terror-isierende DNA-Proben

Wer dachte das das Verfahren gegen Andrej Holm nach der Aufhebung des Haftbefehls und der BHG-Entscheidung, dass es bei dem dazugehörenden Ermittlungsdelikt nicht um eine terroristische Vereinigung handelt, nun vorbei sei, irrt sich. Bei Annalist erfahren wir, dass der Terror gegen den Berliner Stadtsoziologen Andrej Holm und seine Familie weitergeht:

"Fantastisch. Der Herr Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat der Entnahme einer DNA-Probe von Andrej zugestimmt. Also, um genau zu sein, der "Entnahme von Körperzellen im Wege einer Blutprobe des Beschuldigten". "Die zwangsweise Entnahme einer Blutprobe kann durch die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe abgewendet werden." Wie reizend.

Warum die dabei behilflich sein soll, rauszukriegen, ob jemand bestimmte Texte geschrieben hat, erschliesst sich mir nicht so recht. Aber der Herr Ermittlungsrichter findet, dass "trotz des geringen Tatverdachts (...) die Maßnahme in Anbetracht des Gewichts des Tatvorwurfs auch verhältnismäßig" sei. Aha.

Es fragen gerade viele Leute, die die juristischen Details nicht so verfolgen und die nicht so akribisch Zeitung lesen wie wir, ob jetzt das Verfahren gegen Andrej eigentlich beendet sei. Weit entfernt, würde ich sagen. Es wird jetzt anstatt wegen Bildung einer terroristischen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt - das einzige, was es nicht mehr gibt, ist der Haftbefehl. Das war natürlich ein großer Schritt vorwärts, aber mitnichten schon die Einstellung des Verfahrens. Es wird weiter ermittelt und wird dann auch zu einem Prozess deswegen kommen, wenn nicht doch noch jemand denkt, dass die Einstellung hier die klügere Variante wäre. "


[Hat das eigentlich wieder dieser Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit aus Ludwigsburg unterzeichnet?]

Und dann - gibt es da noch ein Interview mit Andrej Holm, das sich im Abendschau-Blog anschauen lässt, in dem er beschreibt welche persönlichen Auswirkungen das Ganze gehabt hat und wie sich das auf seine wissenschaftliche Arbeit auswirkt.
 

Urheberrechtsnovelle - Jetzt noch Nutzungsrechte sichern

Date: 12.12.2007
Subject: Forum:

Von Klaus Graf, RWTH Aachen
E-Mail:

Ein besonderes "Dezemberfieber" hat Teile der deutschen Wissenschaft befallen. Open-Access-Anhänger bangen: Wieviele Wissenschaftler werden sich bis zum Jahresende motivieren lassen, dem für sie zuständigen Open-Access-Schriftenserver einfache Nutzungsrechte ihrer älteren, vor 1995 erschienenen Fachpublikationen einzuräumen? Reicht das womöglich für eine deutsche Mini-Ausgabe "Cream of Science"? Cream of Science ist ja das einzigartige Open-Access-Projekt unserer niederländischen Nachbarn, die es geschafft haben, etwa 60 Prozent der über 48.000 wissenschaftlichen Publikationen der Forscher-Elite, nämlich von 229 prominenten Hochschullehrern, kostenfrei im Repositorien-Verbund DAREnet bereit zu stellen.[1]

Über die Urheberrechtsänderung zum 1. Januar 2008 und die Empfehlung der DFG und vieler Universitäten, unbedingt die im kommenden § 137 l Urheberrechtsgesetz vorgesehene Jahresfrist für einen Widerspruch gegenüber den Verlagen zu wahren, habe ich in H-SOZ-U-KULT Ende August 2007 berichtet.[2] Unmittelbar darauf hatte der Ilmenauer Bibliothekar und Jurist Eric Steinhauer eine zündende Idee: Der Widerspruch gegenüber den Verlagen bringt kein einziges Dokument automatisch in die Hochschulschriftenserver. Werden (nicht-ausschließliche) Nutzungsrechte aber vor dem Inkrafttreten am 1. Januar 2008 einem Dritten eingeräumt, unterbleibt der automatische Anfall der Rechte der früheren "unbekannten Nutzungsarten" an die Verlage. Der Autor muss sich in diesem Fall überhaupt nicht beim Verlag melden oder einen Widerspruch einlegen. Kommt der Verlag auf ihn zu, kann und sollte er diesem eine digitale Publikation gestatten. Der Verlag gewinnt aber nicht automatisch das ausschließliche Nutzungsrecht, denn ein Nutzungsrecht liegt ja bereits rechtmäßig bei einem Dritten. Und dieser Dritte sind die Hochschulschriftenserver und fachlichen Repositorien![3]

Leider haben die Bibliotheken diese elegante Idee nur sehr zögerlich aufgegriffen. Erst in der zweiten Novemberhälfte haben einige Hochschulleitungen und Bibliotheken die Wissenschaftler der Universität gebeten, formlos dem Hochschulschriftenserver noch bis zum Jahresende einfache Nutzungsrechte an allen vor 1995 erschienenen Fachpublikationen zu übertragen.[4] Am 6. Dezember haben DINI und das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de) einen Rundbrief versandt, in dem sie alle Wissenschaftler dringend aufriefen, den Stichtag 31.12.2007 nicht verstreichen zu lassen und ihrem zuständigen Schriftenserver die Nutzungsrechte einzuräumen.[5] Eine kleine Sammlung von Antworten auf aktuelle Fragen zum Thema hat das Projekt open-access.net (http://www.open-access.net) zur Verfügung gestellt.[6]

Fast alle deutschen Universitäten unterhalten einen Open-Access-Schriftenserver, an den die Rechteeinräumung bis zum 31. Dezember formlos gerichtet werden kann. Die ihn betreibende Universitätsbibliothek bestätigt dann dem Autor die Rechteübertragung. Damit kann dieser später gegenüber einem Verlag belegen, dass er die Online-Rechte vor Inkrafttreten des Gesetzes einem Dritten eingeräumt hat. Es ist nicht erforderlich, die Schriften noch 2007 zu digitalisieren oder zugänglich zu machen. Schriftenserver und Autoren können 2008 in aller Ruhe sich über die Modalitäten der Einstellung einigen: Ob der Autor selbst scannt und hochlädt oder ob die Bibliothek für ihn digitalisiert.

In Hochschulschriftenservern können grundsätzlich immer nur die Angehörigen der Hochschule publizieren. Wer nicht einer Hochschule angehört, hat aber die Möglichkeit, die Rechte einem fachlichen Repositorium zu übertragen. Im Bereich der Kunstgeschichte betreibt die Universitätsbibliothek Heidelberg einen solchen Server: ART-Dok.[7] Für die Geschichtswissenschaft existiert noch kein fachliches Repositorium. Um aber auch Historikerinnen und Historikern ohne universitäre Anbindung die Möglichkeit zu bieten, ihre Fachpublikationen vor 1995 durch eine solche Rechteeinräumung "Open Access" zugänglich zu machen, ruft Gudrun Gersmann (Paris), die Mitbegründerin von historicum.net, dazu auf, dass die Autoren der "Bayerischen Staatsbibliothek als Betreiberin des geschichtswissenschaftlichen Informationsportals historicum.net" ein einfaches Nutzungsrecht einräumen sollen.

Für eine flächendeckende Mobilisierung der Wissenschaftler ist die Zeit
vor der Weihnachtspause viel zu knapp. Die meisten werden von der
Möglichkeit der Rechteeinräumung nichts mehr erfahren oder erst Anfang
2008, wenn es für den hier beschriebenen Weg zu spät ist. 2008 müssen
Wissenschaftler, die Verlage daran hindern wollen, dass diese ihnen
mittels eines ausschließlichen Nutzungsrechtes eine
Open-Access-Publikation ihrer älteren Studien verbieten, möglichst bald gegenüber dem Verlag widersprechen. Der Verlag kann eine digitale Nutzung aufnehmen, wenn er den Autor unter der letzten bekannten Adresse davon unterrichtet. Dann hat der Autor drei Monate Zeit für einen Widerspruch. Es liegt auf der Hand, dass bei älteren Veröffentlichungen der Anteil der Briefe, die an den Verlag unzustellbar zurückgehen, sehr hoch sein dürfte. Daher empfehlen Urheberrechtsbündnis und DINI den Wissenschaftlern, möglichst innerhalb der ersten drei Monate von 2008 Widerspruch bei den Verlagen einzulegen.

Als "Schlag ins Wasser" sehen Open-Access-Anhänger die späte Kampagne trotzdem nicht. Sie setzt ein Zeichen für Open Access, macht die Repositorien, die ja dem "grünen Weg" von Open Access entsprechen[8], bekannter und verdeutlicht, dass die Hochschulleitungen hinter Open Access stehen und die eigenen Schriftenserver unterstützen. Weltweit beklagen Open-Access-Aktivisten die schwache Resonanz der Repositorien bei den Wissenschaftlern. Als Königsweg, sie mehr zu füllen, gelten ausdrückliche Verpflichtungen (Mandate) seitens der Hochschulen und Förderorganisationen. Bei deutschen Universitäten verbaut aber Verfassungsrecht nach Ansicht vieler Juristen diesen Weg: Universitäten dürfen ihre Wissenschaftler nicht zwingen, Open Access zu veröffentlichen.

Bereits jetzt lässt sich absehen, dass durch die Aktion in absehbarer Zeit eine große Anzahl wertvoller Fachbeiträge, etwa ältere Habilitationsschriften, kostenfrei im Internet einsehbar sein werden. Denn bei den (vergleichsweise wenigen) Universitäten, die ihre Wissenschaftler um Nutzungsrechte gebeten haben, ist die bisherige Resonanz durchaus positiv. Von der Universitätsbibliothek Bielefeld verlautete etwa: "Der Rücklauf ist inzwischen so gewaltig, dass wir für das Beschaffen, Scannen und Einstellen der Dokumente im nächsten Jahr wahrscheinlich zusätzliche Hilfskräfte einstellen müssen."[9]

(Die freie Verbreitung dieses Textes mit Quellenangabe ist gestattet.)

Anmerkungen:
[1] (12.12.2007).
[2] Graf, Klaus, Urheberrechtsnovelle - Implikationen für die Wissenschaft, in: H-Soz-u-Kult, 29.08.2007,

(12.12.2007). Siehe auch meinen Beitrag zum gleichen Thema: Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren, in: Kunstchronik 60 (2007), S. 530-523 (Themenheft Open Access), in ergänzter Form online: (12.12.2007).
[3] Eric Steinhauer, § 137 l UrhG und die Rolle der Bibliotheken,
(14.12.2007)
[4] Lückenhafte Liste von Informationsseiten: . Exemplarisch die Seite der Humboldt-Universität Berlin:

[5] (12.12.2007) mit Mustertexten.
[6] (12.12.2007).
[7] (12.12.2007).
[8] Ulrich Herb, Die Farbenlehre des Open Access, in: Telepolis vom 14.10.2006 (12.12.2007).
[9] Laufende Berichterstattung unter (12.12.2007).

ZitierweiseKlaus Graf: Urheberrechtsnovelle - Jetzt noch Nutzungsrechte sichern!. In: H-Soz-u-Kult, 14.12.2007, .

Urheberrechtsnovelle - Das Urheberrecht in der Wissenschaft, oder „The Dirty Way Of Information“

Eric W. Steinhauer, Universitätsbibliothek Ilmenau, Technische Universität Ilmenau

(Veröffentlicht am 27.09.2007 auf H-SOZ-Kult)

Es war eine schwere Geburt, die mit der 836. Sitzung des Bundesrates zu einem vorläufigen Abschluss gekommen ist. Das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“, besser bekannt unter seinem Spitznamen „Zweiter Korb“, kann nun ausgefertigt und verkündet werden und damit Anfang 2008 in Kraft treten.

Die Regelungen des Zweiten Korbes sind vor dem Hintergrund einer EU-Richtlinie aus dem Jahre 2001 zu sehen. Dieser angesichts der rasanten Entwicklungen im digitalen Raum des Internet schon fast als „antik“ zu bezeichnende Text macht dem nationalen Gesetzgeber Vorgaben für ein „zeitgemäßes“ Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. Während in einem Ersten Korb bestimmte zwingende Regelungen im Jahre 2003 bereits fristgerecht umgesetzt wurden, widmete sich der Gesetzgeber im Zweiten Korb weniger eiligen Themen.

Es war hierbei das erklärte Ziel der Bundesregierung, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen. Und tatsächlich enthält der Zweite Korb einige Ansatzpunkte, die als Zeichen guten Willens gelten können.

So ist es zu begrüßen, wenn der seit Jahrzehnten klaglos praktizierte und gewohnheitsrechtlich anerkannte Postversand von Aufsatzkopien durch Bibliotheken nun auch ausdrücklich gesetzlich erlaubt wird, den „innovativen“ Versandweg des FAX gleich miteingeschlossen (§ 53a UrhG). Selbst eine elektronische Dokumentenlieferung soll erlaubt sein, wenngleich hier nur graphische Dateien verschickt werden dürfen. Die Sache hat allerdings einen Haken. Der elektronische Lieferweg ist nur insoweit gestattet, als nicht die Verlage selbst entsprechende Angebote offensichtlich und zu angemessenen Bedingungen vorhalten. Für den Bereich der Natur- und Technikwissenschaften mit ihrem sehr hohen Anteil an elektronischen Zeitschriften und ihrem enormen Bedarf an aktueller Information wird dies durchgängig der Fall sein. Die einfache Aufsatzbestellung durch Dienste wie Subito wird es daher für den elektronischen Lieferweg in Zukunft nicht mehr geben. Die Leser müssen die Beiträge bei den Verlagen erwerben. Literaturversorgung wird teurer.

Das neue Urheberecht erlaubt den Bibliotheken, ihre Bestände zu digitalisieren und ihren Nutzern auch in dieser Form zugänglich zu machen (§ 52b UrhG). Es ist zu begrüßen, dass nunmehr wichtige Werke direkt am Bildschirm einsehbar sind. Medienbrüche können geglättet werden. Aber auch hier hat die Sache einen Haken. Die digitalisierten Titel dürfen nur in den Räumen der Bibliothek und dort nur an speziellen Leseplätzen eingesehen werden. Das sind Benutzungsmodalitäten, wie man sie sonst nur im Handschriftenbereich oder bei gefährdeten Altbeständen findet. Es ist im Zeitalter von netzwerkbasiertem Arbeiten sicher kein Fortschritt, zur Einsichtnahme von Digitalisaten persönlich in die Bibliothek gehen zu müssen. Welchen besonderen Nutzen sich der Gesetzgeber von dieser Regelung verspricht, bleibt unklar.

Besieht man sich beide Neuerungen, so sind sie nach dem gleichen Muster gestrickt: ein Schritt nach vorn - neue Dienstleistungen werden gesetzlich erlaubt -, zwei Schritt zurück - die konkreten Modalitäten sind so restriktiv und unpraktisch, dass von Fortschritt für Wissenschaft und Bildung nur der reden kann, der in diesen Bereichen ansonsten nicht sehr beheimatet ist.

Die genannten Regelungen wurden breit diskutiert. Wissenschaftsorganisationen, allen voran das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“, haben immer wieder ein wirklich fortschrittliches und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht angemahnt. Gerade im Bereich der Dokumentlieferungen und damit der für die Wissenschaft so wichtigen Informationsversorgung wird es nach Inkrafttreten des Gesetzes aber zu massiven Einschränkungen der gewohnten Dienstleistungen kommen. Dennoch ging bislang kein Aufschrei durch die Wissenschaft. Warum, fragt man sich?

Eine mögliche Antwort kann im Stellenwert des Urheberrechts in der Wissenschaft selbst gesucht werden. Obwohl wissenschaftliches Publizieren und ein durch Publikationen geschaffenes Renommee für jeden ernsthaften Wissenschaftler sehr wichtig sind, ist das Interesse für die spezifisch juristischen Fragen des wissenschaftlichen Publizierens schwach bis gar nicht ausgeprägt. Da wird unbesehen der umfangreiche Verlagsvertrag mit seinen unbillig weiten Rechteübertragungen unterschrieben, schließlich soll das mit viel Mühe erarbeitete Papier endlich raus. Außerdem ist man ohnehin in Zeitnot und gedanklich schon beim nächsten Projekt. Und die Literaturversorgung? Merken die Wissenschaftler denn nicht, dass die Bibliotheken ihrer Hochschulen angesichts gestiegener Zeitschriftenpreise immer weniger anbieten können? Spüren sie denn nicht die wachsenden Kosten der Dokumentlieferung, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes für die bequeme und zeitgemäße elektronische Lieferung einen deutlichen Satz nach vorne machen werden?

Nein, sie nehmen es kaum wahr. Das liegt an dem weitverbreiteten „dirty way of information“, und der geht so: Irgendwer im Institut kennt immer Irgendwen, der von seinem letzten Aufenthalt in Sowieso noch ein sehr interessantes Passwort zu einem umfangreichen Angebot elektronischer Zeitschriften und Datenbanken besitzt ... Und wenn das nicht hilft, dann kann man immer noch den einen oder anderen Kollegen anrufen, der das gewünschte Dokument aus den ihm zur Verfügung stehenden Quellen schnell vermitteln oder liefern kann. Diese Netzwerke existieren. Und sie funktionieren wunderbar und erheblich besser als jede offizielle bibliothekarische Dienstleistung. Aus Sicht der Wissenschaftler ist diese Art der Informationsbeschaffung nur konsequent. Hier drückt sich die gleiche juristische Sorglosigkeit in Fragen des Urheberrechts und vertraglich vereinbarter Lizenzbestimmungen aus, die sie auch beim Abschluss ihrer Verlagsverträge an den Tag legen. Wir haben es hier im Grunde mit einem anarchischen System zu tun, in dem die für die Juristen ach so wichtigen Fragen des Urheberrechts schlicht nicht interessieren. Daher ist den meisten Wissenschaftlern die Reform die Urheberrechts auch ziemlich gleichgültig, denn an ihrem „dirty way of information“ und ihren Publikationsgewohnheiten wird sich nichts ändern. Das Nachsehen haben aber alle, die außerhalb etablierter Netzwerke arbeiten und forschen, wie Studierende, Diplomanden, externe Doktoranden, Privatgelehrte. Allesamt Leute ohne schlagkräftige Lobby.

Der Gesetzgeber hat im Zweiten Korb die Belange der Verwerter in den Vordergrund gestellt und ihre Rechtsposition gestärkt. Augenfällig wird dies in der weitgehenden Zuordnung der elektronischen Sphäre unter ihre Kontrolle. Sogar die Nutzungsrechte für eine Internetpublikation von älteren, vor 1995 erschienenen Werken werden den Autoren weggenommen und den Verlagen übertragen (§ 137l UrhG).

Wie sollte demgegenüber ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht aussehen? Es sollte sich vor allem an der vornehmsten Aufgabe des Gesetzgebers orientieren, einen gerechten Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen (Verwerter, Urheber und Gemeinwohl) herzustellen und dabei die Schwachen schützen. Die Schwachen, das sind die wissenschaftlichen Urheber selbst, auch wenn sie es nicht immer merken. Zwar brauchen die Wissenschaftler im Prinzip kein neues Urheberrecht, denn nach geltendem Recht können sie als Autoren vollkommen souverän über die Reichweite und den Inhalt der den Verlagen einzuräumenden Nutzungsrechte an ihren Veröffentlichungen entscheiden. Doch setzt dies eine Verhandlungsposition der Augenhöhe und eine genaue Kenntnis der urheberrechtlichen Gegebenheiten voraus.

Beides überfordert die meisten Wissenschaftler. Zu Recht. Es kann nämlich nicht sein, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Urheberrechts im wissenschaftlichen Bereich auf diesen Punkt keine Rücksicht nimmt. Ein wirklich wissenschaftsfreundliches Urheberrecht sollte den Wissenschaftler bei der Publikation seiner Forschungsergebnisse von eigenen Verhandlungen mit den Verlagen weitgehend entlasten. Ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht sollte die Bedingungen gesetzlich verbindlich garantieren, die eine angemessene und leichte Verfügbarkeit der publizierten Information im Kontext wissenschaftlichen Arbeitens ermöglichen. Daher ist für eine künftige Reform des Urheberrechts in einem „Dritten Korb“ ein nicht abdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler zu fordern, damit diese ihre Ergebnisse frei und ungehindert der Fachöffentlichkeit zur Verfügung stellen können. Eine spannende Frage wird sein, ob die Wissenschaftler zu motivieren sind, sich wenigstens für einen ganz den Belangen von Bildung und Wissenschaft gewidmeten „Dritten Korb“ laut und vernehmlich zu engagieren. Hier kann man nach dem oben Gesagten durchaus skeptisch sein. Aber kann es darauf ankommen? Es wäre ein schwaches Zeugnis für den Gesetzgeber, reagierte er nur auf hysterisches Geschrei und massiven Lobbyismus. Der Gesetzgeber sollte vielmehr seine Verantwortung für die Ausgestaltung angemessener Bedingungen einer in Forschung und Lehre freien Wissenschaft einfach ernst nehmen und ein transparentes und sachgerechtes Urheberrecht für die Wissenschaft machen. Der „dirty way of information“ hätte eine Ende und die Wissenschaftler können sich ohne schlechtes Gewissen auf das konzentrieren, was ihnen die Verfassung als ureigenen Handlungsraum garantiert, nämlich wissenschaftlich zu forschen, zu lehren und zu publizieren.

Was aber, wenn der Gesetzgeber dies nicht tut? Dann wird alles vom weiteren Handeln der Wissenschaftler selbst abhängen. Letztlich wird sich dasjenige Publikationsmodell durchsetzen, das einfach und sachgerecht ist, das Sichtbarkeit ermöglicht und Renommee erzeugt. Ob das auf lange Sicht die restriktiv verfügbare Verlagspublikation in ihrer heutigen Erscheinung sein wird, ist durchaus fraglich. Es kann sein, dass in einigen Jahren die heute hart umkämpften Verwertungsrechte der Verlage wie mittelalterliche Ablassbriefe erscheinen im Kontext einer wissenschaftlichen Publikationskultur, die auf Diskurs und Offenheit in selbstorganisierten digitalen Publikationsnetzwerken setzt mit innovativen und kooperativen kommerziellen Dienstleistern, den Verlagen der Zukunft, an ihrer Seite.

Es wird sich in den kommenden Jahren zeigen, ob die Politik in der Lage ist, die tiefgreifenden Wandlungen im wissenschaftlichen Publikationsprozess, die vor allem den Geisteswissenschaften noch weitgehend bevorstehen, angemessen und zukunftsoffen zu gestalten und zu moderieren. Soviel ist jetzt schon sicher: Das Thema „Urheberrecht in der Wissenschaft“ wird uns noch einige Zeit beschäftigen.

Zitierweise:

Eric W. Steinhauer: Urheberrechtsnovelle - Das Urheberrecht in der Wissenschaft, oder „The Dirty Way Of Information“ (Steinhauer). In: H-Soz-u-Kult, 27.09.2007 .

Jetzt aber schnell: Am 31.12. ist Online-Rechts-Schluss: Das Recht zur eigenen Online-Publikation sichern.

ACHTUNG: Zur Information unbedingt auch den Beitrag von Klaus Graf nachlesen

Katja Mruck vom FQS - Forum Qualitative Sozialforschung weist uns per kv-Liste auf eine SSSOR-Initiative hin:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir entwickeln derzeit in einem DFG-gefoerderten Projekt gemeinsam mit GESIS das Social Science Open Access Repository (SSOAR). Ueber SSOAR sollen kostenpflichtig erschienene Texte frei im Internet zugaenglich gemacht werden. SSOAR widmet sich zunaechst vor allem Veroeffentlichungen zu qualitativen Methoden, wird aber als Volltextserver fuer die gesamten Sozialwissenschaften verfuegbar sein. (Weitere Informationen: http://www.ssoar.info/)

Ich schreibe Ihnen, weil zum 1. Januar 2008 eine Veraenderung des
deutschen Urheberrechtsgesetzes in Kraft tritt, die die digitalen
Veroeffentlichungsrechte Ihrer Publikationen bei deutschen Verlagen
betrifft.

Nach der bisherigen Rechtslage sind Sie im Besitz der Digitalisierungsrechte aller Ihrer vor 1995 erschienenen Werke, auch
wenn Sie damals einem Verlag saemtliche Nutzungsrechte uebertragen hatten. Mit der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes gehen in diesen Faellen (der Regelfall!) auch die Nutzungsrechte fuer
Online-Publikationen auf den Verlag ueber.

Es gibt eine Widerspruchsfrist bis Ende 2008, die Sie aber fuer jede
einzelne Publikation wahren muessten. Sie koennen den automatischen Rechteuebergang viel einfacher verhindern, indem Sie Dritten Nutzungsrechte an Ihren Arbeiten einraeumen, BEVOR das neue Urheberrecht in Kraft tritt, d.h. BIS SPAETESTENS zum 31.12.2007. Wir bitten Sie deshalb, die einfachen Nutzungsrechte auf eine Einrichtung oder mehrere Einrichtungen Ihrer Wahl zu uebertragen:

z.B. SSOAR und/oder Ihren Hochschulserver (Liste:
http://miles.cms.hu-berlin.de/dini/wisspub/repositories/german/index.php)

oder einen anderen Volltextserver wie PsyDok
(http://psydok.sulb.uni-saarland.de/doku/hilfe_urhg2008.php)

oder pedocs (http://www.fachportal-paedagogik.de/publizieren_mit_pedocs.html).

Wenn Sie dies nicht tun, verlieren Sie und verliert Ihre Institution das Recht, diese Publikation online anzubieten. Deshalb plaedieren
Wissenschaftsorganisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft nachdruecklich fuer die Rechteuebertragung.

Eine Rechteuebertragung ist ganz einfach mit einer formlosen Mitteilung (fuer SSOAR an redaktion@ssoar.info) mit folgender Aussage moeglich:

--->
Hiermit uebertrage ich [oder Ihre Institution] SSOAR (Betreiber: Freie Universitaet Berlin und Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher
Infrastruktureinrichtungen [GESIS e.V.]) ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen wissenschaftlichen Aufsaetzen und weiteren Veroeffentlichungen zur Nutzung auf dem Dokumentenserver (digitale Publikation).

Name / Adresse:
(Unterschrift)
<---

Bitte fuegen Sie nach Moeglichkeit eine Liste der Publikationen an und verbreiten Sie diese Information auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen.

Fuer Rueckfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Ihnen herzliche Gruesse!
Katja Mruck

Ps: Eine auch fuer Nicht-Jurist(inn)en gut verstaendliche, bewertende Zusammenfassung zum neuen UrhG finden Sie bei H-SoZ-Kult
oder hier

weitere Informationen hier

Bei neuen Publikationen sollten Sie unbedingt auf vertragliche
Vereinbarungen achten, in denen Sie kein AUSSCHLIESSLICHES Nutzungsrecht vergeben bzw. zumindest fuer sich selbst ein EINFACHES Nutzungsrecht an Ihren eigenen Arbeiten behalten; siehe hierzu auch die DFG-Foerderrichtlinie

SSOAR ist natuerlich gerade auch an diesen neuen Aufsaetzen interessiert.

Informationsplattform Open Access: http://www.open-access.net/ Social Science Open Access Repository: http://www.ssoar.info/

Von den "Klowänden" (Blogs) des Internet (3): "Brotlose Kunst und irgendwie suspekt"

Von den "Klowänden" (Blogs) des Internet wissen wir, was mitteilungsfreudige Studierenden der Fächer Volkskunde/Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie/Empirische Kulturwissenschaft sich so denken. Dieses Mal richtet sich unser Blick gen Mainz. Dass das nicht repräsentativ ist, muss hoffentlich nicht eigens betont werden. Aber an den Rändern entscheidet sich mitunter wie sich die Sicht auf das Fach von außen entwickelt:

Im Blog "Let your fingers do the talking" (24.10. 2007) lesen wir den Erlebnisbericht eines Erstsemesters:

"Nach Beendigung dieser teils sogar lustigen Seminarstunden ging es weiter in den Hörsaal der Kulturanthropologie: Der Hörsaal war gerappelt voll, so dass ich mich auf eine Treppenstufe setzen musste, auf die nur eine Backe passte. Sehr bequem. Da kommt Stimmung auf.

Gott sei Dank verließen bereits die ersten Studenten recht zeitig die Vorlesung, so dass noch ein guter Platz für mich frei wurde. Was mir diese Vorlesung übermitteln sollte, habe ich immer noch nicht so ganz geheckt: da wurde über Methoden gesprochen. Dann zeigte Prof. Simon verschiedene Zeichnungen eines Bären, den 179 Studenten letztes Jahr malen sollten. Da war der Bär als gefährliches Tier zu sehen, und zum überwiegenden Teil als kuscheliges anschmiegsames Flauschetier. Begründungen wurden über den Teddy, Knut und Bruno geliefert. Da dachte ich mir: "WO bin ich denn hier gelandet???" Einziger Grund noch dazubleiben war links neben mir eine recht goldige und nette Studentin, mit der ich mich die Zeit über unterhielt. Also dieses Fach werde ich definitiv umwählen. Brotlose Kunst und irgendwie suspekt!"
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